Weiterbildungskosten als Werbungskosten geltend machen
Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben in voller Höhe abziehbar, wenn sie in einem konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Werbungskostenabzug
Folgende Aufwendungen können Sie steuerlich geltend machen:
- Lehrgangs- und Seminargebühren
- Prüfungsgebühren und Studiengebühren
- Kosten für Fachliteratur, Arbeits- und Schreibmaterialien
- Fahrtaufwendungen, Verpflegungsaufwendungen
- Aufwendungen für einen Fremdsprachenkurs
- Reisekosten zur Fortbildungsveranstaltung (Fahrtaufwendungen, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten)
Mehr Infos zum Thema Weiterbildungskosten in der Steuererklärung
Im 'WISO Sparbuch Steuerwiki' finden Sie im Kapitel 'Weiterbildungskosten' weitere Informationen über
- Werbungskostenabzüge
- Fortbildungsveranstaltungen
- Reisekosten bei Fortbildungsveranstaltungen
- Fortbildungskosten: mit oder ohne Arbeitgeber?
- Umschulung, berufliche Neuorientierung und vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben
- Erst die Kosten, die Einnahmen folgen später
- Urteile
http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Weiterbildungskosten
http://www.seminarmarkt.de/Weiterbildung/Weiterbildungskosten-als-Werbungskosten-geltend-machen/1116/815




