Weiterbildungskosten als Werbungskosten geltend machen

Umschulungs-, Fort- und Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben in voller Höhe abziehbar, wenn sie in einem konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.

Werbungskostenabzug

Folgende Aufwendungen können Sie steuerlich geltend machen:

  • Lehrgangs- und Seminargebühren
  • Prüfungsgebühren und Studiengebühren
  • Kosten für Fachliteratur, Arbeits- und Schreibmaterialien
  • Fahrtaufwendungen, Verpflegungsaufwendungen
  • Aufwendungen für einen Fremdsprachenkurs
  • Reisekosten zur Fortbildungsveranstaltung (Fahrtaufwendungen, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten)

Mehr Infos zum Thema Weiterbildungskosten in der Steuererklärung

Im 'WISO Sparbuch Steuerwiki' finden Sie im Kapitel 'Weiterbildungskosten' weitere Informationen über

  • Werbungskostenabzüge
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Reisekosten bei Fortbildungsveranstaltungen
  • Fortbildungskosten: mit oder ohne Arbeitgeber?
  • Umschulung, berufliche Neuorientierung und vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben
  • Erst die Kosten, die Einnahmen folgen später
  • Urteile

http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/Weiterbildungskosten

http://www.seminarmarkt.de/Weiterbildung/Weiterbildungskosten-als-Werbungskosten-geltend-machen/1116/815
weitere Informationen

Login





Passwort vergessen?
Registrieren Sie sich!

Merkzettel

Merkzettel ansehen 

Wir suchen Ihr Wunschseminar!

Sie suchen einen Weiterbildungsexperten?

In der neuen Expertendatenbank von managerSeminare werden Sie fündig.
Die WeiterbildungsProfis
Über 500 Coachs, Trainer, Speaker und andere Experten stellen sich in Bild, Text und Video vor.

Wir setzen auf Qualität

Stiftung Warentest
   IVW Logo
Logo Managerseminare