Welche Weiterbildungen die Arbeitsagenturen fördern
Zwei Förderprogramme hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) speziell für Kurzarbeiter aufgelegt. Auch die Konditionen für WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) wurden im Rahmen des Konjunkturpakets II verbessert.
Weiterbildung für 'Geringqualifizierte in Kurzarbeit'
Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Arbeitnehmer, die seit mindestens vier Jahren nicht ihren erlernten Beruf arbeiten, sondern eine Helfertätigkeit ausüben.
Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen ist bundesweit unter 01801/66 44 66 zu erreichen. Nach Eingabe der Postleitzahl wird man an die zuständige Agentur weitergeleitet.
Weiterbildungsmaßnahmen, die berufliche Kenntnisse vermitteln. Diese können dann auch bei einem Arbeitsplatzwechsel für den Arbeitnehmer von Nutzen sein. Darunter fallen beispielsweise EDV-Kurse oder Zusatzqualifikationen im pflegerischen oder gewerblich-technischen Bereich. Die Weiterbildungen müssen nach den Richtlinien der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sein.
Die Kosten der Weiterbildung werden voll übernommen. Der Teilnehmer bekommt einen Bildungsgutschein und wählt unter verschiedenen zertifizierten Anbietern eine Maßnahme aus. Wenn er mindestens die Hälfte der Kurzarbeit zur Weiterbildung nutzt, zahlt die Bundesagentur zusätzlich seine Sozialversicherungsbeiträge.
Die Kurzarbeit muss schriftlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit angezeigt werden. Das geht auch eingescannt per EMail. In der Regel findet dann nach acht Tagen ein persönliches Gespräch statt, auf Wunsch im Betrieb. Nach einem Beratungsgespräch kann der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein erhalten, in dem die Qualifizierungsinhalte und -dauer festgelegt sind.
Nicht bezuschusst werden Trainings, die nur für diese Firma nützlich sind, wie die Einweisung in eine neue Maschine. Ausgenommen von der Förderung sind auch Erste-Hilfe-Kurse und Sicherheitsschulungen.
Weiterbildung für 'Qualifizierte in Kurzarbeit'
Qualifizierte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Unter 01801/66 44 66 oder direkt bei der örtlichen Agentur für Arbeit.
Es gibt 'allgemeine' und 'spezielle' Weiterbildungsmaßnahmen. Als allgemein gelten beispielsweise EDV-Basiskurse, Schulungen im Kundenservice und Gabelstapler-Fortbildungen. Speziell ist zum Beispiel die Qualifizierung für Sondermaschinen, die ausschließlich in diesem Betrieb eingesetzt werden.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und dem Personenkreis und beträgt zwischen 25 und 80 Prozent der Lehrgangskosten. Dazu kommen die Sozialversicherungsbeiträge, wenn die Kurse mindestens die Hälfte der beschäftigten Zeit dauern.
Die Kurzarbeit muss angezeigt werden, dann ist ein persönliches Gespräch in der Agentur für Arbeit oder im Betrieb möglich. Anträge auf Förderung kann der Arbeitgeber bei der örtlichen Agentur oder auch auf www.arbeitsagentur.de stellen.
Die Weiterbildung kann auch im Betrieb stattfinden, dann werden die Kosten des Trainers übernommen. Der Weiterbildungsvertrag sollte eine Ausstiegsklausel enthalten, damit Chefs die Maßnahme mit dem Ende der Kurzarbeit auch abbrechen können. Ausgenommen sind Weiterbildungen, die das Unternehmen sowieso gemacht hätte oder die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Weiterbildung für 'Geringqualifizierte und beschäftigte ältere Arbeitnehmer' (WeGebAU)
Ursprünglich nur Arbeitnehmer ab 45 oder solche, deren Berufsabschluss mindestens vier Jahre oder länger zurückliegt und die seitdem keine geförderte Schulung besucht haben.
Für den ersten Kontakt gilt auch hier die Nummer 01801/66 44 66. Die Mitarbeiter der örtlichen Agentur kommen auch oft selbst in Betriebe und informieren dort.
Weiterbildungsmaßnahmen, die dem Teilnehmer eine bessere Berufsqualifikation verschaffen und somit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Das können zum Beispiel eine Qualifikation zum Hafenarbeiter sein oder Kurse in der Alten- und Krankenpflege. Die Maßnahmen müssen zertifiziert sein.
Die Kosten der Weiterbildung werden voll übernommen. Der Teilnehmer erhält einen Bildungsgutschein. Außerdem übernimmt die Agentur für Geringqualifizierte ganz oder teilweise das Gehalt. Der Arbeitgeber erhält auch Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Für die Übernahme der Weiterbildungskosten muss erst eine Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit stattfinden. Dann erhält der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein, mit dem er unter verschiedenen zugelassenen Bildungsangeboten wählen kann.
Das Programm gilt für Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer, die nicht in Kurzarbeit sind. Darüber hinaus können auch Beschäftigte gefördert werden, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung begonnen haben und in deren Betrieb die Kurzarbeit beendet wird. So muss die begonnene Weiterbildung nicht abgebrochen werden.
Checkliste als PDF-Datei
Unsere Checkliste können Sie hier im PDF-Format kostenlos downloaden:
http://www.seminarmarkt.de/pdf/wbfoerderung_arbeitsagenturen.pdf
http://www.seminarmarkt.de/Weiterbildung/Welche-Weiterbildungen-die-Arbeitsagenturen-foerdern/1105/813




