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Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler

Seminar - ML Fachinstitut für die Immobilienwirtschaft

Das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler“ ist beschlossen! Wohnimmobilienverwalter benötigen danach eine Zulassung. Der Sachkundenachweis ist vom Tisch, es wird aber eine Fortbildungspflicht eingeführt, die für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler gelten wird. Das Gesetz könnte nach unseren Informationen frühestens zum 1. Mai 2018 in Kraft treten, mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten.
Verbände wie der DDIV, BVI und Eigentümerverband Haus & Grund begrüßen den gefundenen Kompromiss der Koalition, setzen sich aber weiterhin für die Einführung eines Sachkundenachweises in der kommenden Legislaturperiode ein.
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