Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Die Präventionsvorschrift des § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, sobald ein Beschäftigter länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig innerhalb der letzten 12 Monate ist. Die Pflicht trifft alle Arbeitgeber, ganz unabhängig ihrer Betriebsgröße.
Darüber hinaus ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement, das neben seiner öffentlich-rechtlichen Natur auch zur privat-rechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört, nicht nur auf behinderte und schwerbehinderte, sondern gleichermaßen auf alle Beschäftigten anzuwenden.
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, umgehend zu klären:
- wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und damit Fehlzeiten verringert werden können,
- mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und ganz wichtig
- wie das Arbeitsverhältnis erhalten, die Fähigkeiten der betroffenen Person weiter genutzt und eine unbelastete Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden können.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist sowohl Bestandteil einer effektiven und effizienten Unternehmensführung als auch eine wichtige Strategie im Feld der gesundheitsorientierten Personalführung.
Um den besonderen Anforderungen an das Betriebliche Eingliederungsmanagement allerdings gerecht werden zu können, benötigen die Verantwortlichen im Unternehmen besondere Kenntnissen über die Voraussetzungen, den Ablauf und die rechtlichen Hintergründe aus der aktuellen Rechtsprechung.
Unser Seminar versteht sich als ein Kompaktseminar. Wir klären nicht nur das "Was" und "Warum", sondern auch das "Wie". Sie erhalten von uns ein komplettes Hand- und Anlagebuch, mit dem Sie sofort arbeiten können.
So stehen wir nicht nur den Arbeitgebern zur Verfügung, sondern auch Interessenvertretungen und den im Gesetz genannten Rehabilitationsträgern.
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
1. Block – Grundlagenwissen
- Rechtliche Bestimmungen:
>> Was beinhaltet der Paragraph §84 SGB IX Abs. 2 und wieso ist er so wichtig? (wird zielgruppenspezifisch je nach Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseminar angepasst)
>> Was bedeutet Prävention & Gesundheitsförderung im Allgemeinen & im Eingliederungsmanagement?
>> Der Unterschied zwischen Betrieblicher Gesundheitsförderung & Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
2. Block – Strategiekompetenz
- Hilfestellungen & Chancen: Eingliederungsmanagement als Steuerungsinstrument:
>> weniger Fehlzeiten des Arbeitnehmers
>> weniger Kosten für den Arbeitgeber
>> mehr Zufriedenheit und Motivation der Arbeitnehmer
- Handlungsplanung & Gesprächsführung. Der Anfang oder das Ende:
>> Ziele, Grenzen & No Go`s im Prozess
>> Datenschutz & Dokumentation
>> Die richtige Gesprächsführung mit den Akteuren
- Ansätze, Methoden und Instrumente des Eingliederungs-„Managements“:
>> Das Eingliederungsmanagement als Einzelinstrument.
>> Das Eingliederungsmanagement als Prozessmanagement (System).
3. Block – Handlungskompetenz
- Prozessentwicklung: Was tut man wann? Wie ist die Reihenfolge der Schritte?
- Kommunikation: Wie führe ich Erst- & Eingliederungsgespräche durch?
- Was darf ich wissen, erfragen und wann brauche ich eine Schweigepflichtentbindung?
- Welche Verantwortung trage ich & welche nicht?
- Reflexion und Feedback (Methoden).
Anschreiben, Checklisten & Arbeitshilfen
>> Alles was Sie brauchen.
Fordern Sie unser Inhaltsverzeichnis an.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
Das oberste Ziel ist es: "Lust aufs Thema und Mut zur Umsetzung zu machen."
- Qualifizierung in den Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
1) Definition der Begrifflichkeiten
2) Rechtliche Grundlagen
3) die unterschiedlichen Akteure im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
4) Perspektiven und Chancen
5) Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und Beendigungszeitpunkte
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Die Vermittlung der theoretischen Grundlagen wird themen- und situationsgerecht mit praktischen bzw. selbst gewählten Beispielen kombiniert.
Durch die Kombination zwischen Vortrags- / Präsentationselementen und der erlebniszentrierten Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Inhalte durch die Teilnehmenden nicht nur oberflächlich aufgenommen, sondern durch die Einübung in konkreten Verhaltensweisen emotional erlebt und somit nachhaltig verarbeitet werden.
Das Seminar wird auf der Basis der erfolgreichen KEV-Methode® der Management und Gesundheit (M&G Berlin) in einem Verhältnis von 30%-Theorie zu 70%-Praxisbeispiele durchgeführt.
Das Verhältnis von Theorie & Praxis steht indes in keinster Weise dafür, dass die Inhalte nicht fachlich in Theorie & Praxis untermauert und belegt sind.
Unsere Arbeit ist dadurch geprägt, dass wir fragen- bzw. fallbezogen arbeiten. Frontalunterricht entspricht nicht unserem Verständnis modernen Personalentwicklung.
Zum Beispiel: Wir repräsentieren nicht nur, dass während des Eingliederungsmanagements bestimmte Gespräche zwischen Arbeitgeber (oder ggf. Vertretung) und Mitarbeiter stattfinden müssen, sondern erarbeiten mit den Teilnehmern konkret, wie diese Prozedere geplant und umgesetzt werden sollten.
Wir stellen uns ganz praktisch den Fragen, z.B.
> Wie formal sollen solche Gespräche geführt werden?
> Wann ist es sinnvoll zu dokumentieren?
> Gibt es Standards und wann ist es sinnvoll, von diesen abzuweichen?
> Welche Regeln der Gesprächsführung gibt es?
> etc..
Zielgruppe:
Führungs- & Nachwuchsführungskräfte, Personaler und Personalentwickler, Interessenvertretungen (Betriebsräte / Personalräte), Arbeitsmediziner, Unternehmer
Seminarkennung:
Inhouse BEM klein