Seminar - BEW - Das Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH
Termin | Ort | Preis* |
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04.05.2021- 05.05.2021 | Duisburg | 535,00 € |
Rechtliche und fachliche Grundlagen, Rechtsprechung und Vollzugserfahrungen
Der Rechtsrahmen für die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. nach dem BImSch-, Bau- oder Wasserrecht) entwickelt sich mit ungebrochener Dynamik. Zu einem zentralen Konfliktfeld in Verfahren sind in den letzten Jahren die europäischen Naturschutzbestimmungen geworden. Die EU-rechtlichen Vorgaben zum Arten- und Habitatschutz (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) stellen Planer, Vorhabenträger und den behördlichen Vollzug vor große Herausforderungen.
Wichtige Fragestellungen sind zum Beispiel:
In der Veranstaltung werden diese und andere aktuelle Fragen zum europäischen Naturschutzrecht aufgegriffen und vertieft erörtert. Dabei fließen neueste Erkenntnisse aus der Rechtsprechung sowie aus der aktuell laufenden Fortschreibung der NRW-Verwaltungsvorschriften VV-Artenschutz und VV-Habitatschutz mit ein.
Ziel ist es, die Betroffenen für Probleme zu sensibilisieren, die bislang möglicherweise eher als Randthemen wahrgenommen worden sind. Für die Planungs- und Genehmigungspraxis werden konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
Das Seminar ist bundesweit behördlich als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV anerkannt.
Zielgruppen der Veranstaltung sind insbesondere Beschäftigte von Immissionschutz-, Wasser-, Bau- und Landschaftsbehörden sowie Antragsteller und Gutachterbüros, die sich mit Artenschutzprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen beschäftigen.