Fortbildung für Pflegedienstleiter/ innen nach § 132a SGB V
Fernlehrgang - HÖHER Management GmbH
Grundlage des Fernlehrganges bilden die gesetzlichen Vorgaben für Pflegedienstleiterinnen (verantwortliche Pflegefachkraft) nach § 132 a SGB V[1] und den Rahmenvereinbarungen[2]. Die Fortbildungsstunden sollten für verantwortliche Pflegefachkräfte demnach 20 Stunden pro Vollzeitstelle innerhalb von zwei Kalenderjahren betragen. Hauptziel dieses hier Fernlehrganges ist die Aktualisierung des Wissenstandes in Bezug der Expertenstandards, als auch im Zusammenhang der Pflegestärkungsgesetze 1 und 2. Darauf aufbauend sollen die Teilnehmer anwendungsorientiert in der Lage sein, Implementierungsstrategien zur Umsetzung der Aktualisierungen zu entwickeln, zu gestalten und zu überprüfen. Dementsprechend werden hauptsächlich Fach- und Methodenkompetenzen gefördert. [1] Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), zuletzt geändert 30.5. 2016 [2] Beispiel Rahmenvertrag: https://www.vdek.com/LVen/SHS/Vertragspartner/Pflegeversicherung61806/haeusliche-krankenpflege/_jcr_content/par/download_4/file.res/140429%20Versorgungsvertrag.pdf
Ausbildung als Fachaltenpfleger/in für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen oder Fachgesundheits- und Kinder- oder Krankenpfleger/in für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen - Multimedia PC mit Internet- Zugang
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