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IT-Sicherheitsaudits bei KRITIS-Betreibern– Zusätzliche Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a (3) BSIG

Web Based Training - Bitkom Servicegesellschaft mbH

Mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und der Absenkung der Schwellenwerte soll der Anwendungsbereich „kritische Infrastrukturen“ um neue Branchen sowie Hersteller und Zulieferer der jeweiligen Versorgungslieferketten erweitert werden. Dadurch ist eine Vielzahl neuer Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen zur Umsetzung von angemessenen organisatorischen und technischen Maßnahmen und der Meldung von Sicherheitsvorfällen verpflichtet.

Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind gemäß IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer IT-Systeme, Komponenten und Prozesse zu treffen. Dies müssen sie auch gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Prüfungen nachweisen können. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, benötigen die Prüfer eine entsprechende Prüfverfahrens-Kompetenz für § 8a BSIG, die sie durch dieses Seminar erlangen können. Das Seminar zu IT-Sicherheitsaudits widmet sich den konkreten Anforderungen bei der Prüfung und den entsprechenden Nachweispflichten für ein erfolgreiches Prüfverfahren. 

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Termin Ort Preis*
14.05.2024- 15.05.2024 Berlin 1.963,50 €
07.11.2024- 08.11.2024 online 1.963,50 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Die Bitkom Akademie hat gemeinsam mit dem BSI und anderen Schulungsanbietern die Methoden und Aufgaben für diese Schulung entwickelt. Der vorliegende Lehrgang wird ohne Fokus auf einen branchenspezifischen Standard (B3S) angeboten, jedoch werden Sie als Prüfgrundlage in Struktur und Aufbau ausführlich behandelt. Konkrete Inhalte sind:

  • Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (Modul I) 
  • BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich (Modul II)
  • Die Prüfgrundlage (Modul III)
  • Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG (Modul IV)
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
Sie sind in der Lage, die Prüfgrundlage gemäß IT-Sicherheitsgesetz anzuwenden.
Sie verstehen das Vorgehen bei dem speziellen Prüfungsprozess nach § 8a (3) BSIG und kennen die Besonderheiten.
Sie kennen die Dokumentationsvorgaben der Prüfnachweise nach IT-Sicherheitsgesetz.
Teilnahmevoraussetzungen:

Lehrgangsverlauf/Methoden:

Seminarprogramm | Tag 1

  • 09:30 – 10:00
    Begrüßung durch den Seminarleiter
    • Vorstellungsrunde & Erwartungshaltung der Teilnehmer
  • Kritische Infrastrukturen und das IT-Sicherheitsgesetz (Modul I)
    • Definitionen und gesetzliche Grundlagen
    • Sicherheitsvorkehrungen und Prüfwesen
    • Informations- und Meldewesen
  • BSI-Kritisverordung (BSI-KritisV) und der Geltungsbereich (Modul II)
    • Rechtsgrundlage
    • Kerninhalte und relevante Anhänge der BSI-KritisV
    • Allgemeine Prüfgegenstand
  • Mittagspause
  • Die Prüfgrundlage (Modul III)
    • Besonderheiten und wesentliche Prüfthemen
    • Prüfschema
    • Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) als Prüfgrundlage
    • Orientierungshilfen
  • Abschlussdiskussion und Fragerunde zur praktischen Umsetzung
  • Ende des ersten Seminartages

 

Seminarprogramm | Tag 2

  • 09:00 – 09:30
    Begrüßung durch den Seminarleiter und Rückblick auf Tag 1
  • Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG (Modul IV)
    • Gesetzliche Regelungen
    • Prüfprozess
    • Nachweisprozess
    • Aufgaben des Betreibers
  • Mittagspause
  • Aufgaben und Eignung der prüfenden Stellen und des Prüfteams
  • Gemeinsame Abschlussrunde
  • BSI-Abschlussprüfung
  • ca. 16:15 - Ende des Seminars
Förderung:
Bund und Ländern fördern Weiterbildungen mit bis zu 17.000 Euro. Mehr erfahren Sie auf der Webseite der Bitkom Akademie unter: https://www.bitkom-akademie.de/foerderung-digitalisierung/
Zielgruppe:
Die Schulung richtet sich hauptsächlich an Prüfer aus den Bereichen IT-Sicherheit, ISMS und IT-Infrastrukturen sowie an interne Revisoren, Auditoren und Wirtschaftsprüfer.
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