Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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26.04.2021- 30.04.2021 | Sankt Peter-Ording | 1.654,10 € |
Begriff der Leiharbeit und Abgrenzung
Arbeitnehmerüberlassung oder Werkvertrag? / Zweck von Werkverträgen / Folgen unrechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung
Regelungen zur Leiharbeit und zu Werkverträgen
Einführung einer Höchstüberlassungsdauer / Einführung einer Höchstüberlassungsdauer / Die Lohnuntergrenze und Ausschluss des Gleichstellungsgrundsatzes durch Gestaltung des Arbeitsvertrags – auch für entsandte Arbeitnehmer / Stärkung der Informationsrechte des BR / Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und Scheinselbstständige / Schwellenwerte von Leiharbeitnehmern im BetrVG, KSchG und bei der Unternehmensmitbestimmung / Zeitarbeitnehmer und Kurzarbeitergeld in Zeiten von Corona
Rechte von Leiharbeitnehmern im Einsatzbetrieb
Informationspflicht über freie Arbeitsplätze / Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen / Beschwerderecht und Sprechstunde / Teilnahme an Betriebsversammlungen / Besonderheiten in der Fleischindustrie ab 2021: Keine Leiharbeit und Werkverträge für das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch, sowie Pflicht des Arbeitgebers zur Mitteilung bei Einsatz sowie Wohnort von ausländischen Arbeitskräften / Informationsangebot in der Muttersprache zu den geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen und Verbesserung der Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften / Arbeitszeitaufzeichnung in der Fleischwirtschaft
Beteiligung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
Übernahme bzw. Einstellung eines Leiharbeitnehmers / Austausch eigener Arbeitnehmer durch Leiharbeitnehmer / Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei dauerhafter Leiharbeit
Weitere Rechte des Betriebsrats bei Leiharbeit und Werkverträgen
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats / Einsichtsrecht in Erlaubnisurkunde, Überlassungs- und Werkverträge / Scheinwerkvertrag / Besichtigung der Arbeitsplätze / Entspricht die tatsächliche Durchführung dem Vertragsinhalt? / Tipps für den Umgang mit Leiharbeit und Werkverträgen