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Weiterbildungsförderung durch den Arbeitgeber
18.11.2020
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Weiterbildungsförderung durch den Arbeitgeber

Weiterbildung kostet Zeit und Geld. Daher ist es sinnvoll, den Arbeitgeber als Unterstützung mit an Bord zu holen und die eigenen Weiterbildungsambitionen fördern zu lassen. Weiterbildungsförderung durch den Arbeitgeber kann finanzielle Hilfen umfassen, aber auch zeitliche Spielräume und inhaltliche Unterstützung. Um die bestmögliche Förderung zu erhalten, sollten Weiterbildungswillige mit guten Argumenten und einem durchdachten Weiterbildungsplan aufwarten und dabei die Perspektive des Arbeitgebers im Auge haben.

 

 

Wie kann Förderung durch den Arbeitgeber aussehen?

Eine Weiterbildungsförderung durch den Arbeitgeber kann unterschiedlich aussehen. Klassisch wird als Förderung verstanden, dass der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten voll oder teilweise übernimmt. Eine finanzielle Unterstützung kann aber auch darüber hinausgehen.

 

Zum Beispiel kann die Unterstützung die Fahrt-, Übernachtungs-, und Verpflegungskosten umfassen, sollte die Weiterbildung oder ein Teil davon an einem anderen Standort stattfinden. Diese Kosten kann der Arbeitgeber im Rahmen steuerlicher Freibeträge erstatten oder aber eine Pauschale zahlen – jedoch hat auch der Arbeitgeber selbst das Recht, sämtliche für die Fortbildung entstandenen Kosten von der Steuer abzusetzen. Ggf. kann es sich also lohnen, diese Kosten selbst zu tragen.

 

Zudem kann der Arbeitgeber den Weiterbildungswilligen zeitweise von der Arbeit freistellen, etwa für die Prüfungsvorbereitung. Auch eine Freistellung für die eigentliche Weiterbildung ist nicht auszuschließen: Das ist als Bildungsurlaub auf Ebene der Bundesländer geregelt. Besonders größere Unternehmen lassen es zudem häufig zu, dass die Arbeitszeiten temporär angepasst werden und ein sich weiterbildender Arbeitnehmer diese z.B. von 40 Wochenstunden auf 30 reduziert, während er die Abschlussarbeit für ein berufsbegleitendes Studium verfasst.

 

Je nachdem, mit welchem Thema sich die Weiterbildung beschäftigt, kann ein Arbeitnehmer darum bitten, entsprechende neue Aufgaben (und ggf. einen Mentor) zugeteilt zu bekommen, sodass parallel zur theoretischen Weiterbildung im Berufsalltag passende praktische Fähigkeiten erlangt werden können.

 

Generell hängt es von der Unternehmensgröße, der -kultur und dem eigenen Standing im Unternehmen ab, ob und wie eine Weiterbildung gefördert wird. Für Führungskräfte gibt es häufig ein höheres Budget für Fortbildungskosten. In manchen Unternehmen gibt es aber auch ein allgemeines Weiterbildungsbudget, aus dem für notwendige Weiterbildungen geschöpft werden kann.

 

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Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber von meinem Weiterbildungsvorhaben?

In den wenigsten Fällen kann ein Weiterbildungswilliger rein mit persönlichen Interessen argumentieren und erwarten, dass das arbeitgebende Unternehmen alle Kosten trägt und womöglich noch zusätzliche Unterstützung gewährt. Deshalb muss der Nutzen der Fortbildungsmaßnahme herausgearbeitet werden – sowohl der persönliche, als auch der für das Unternehmen. Zudem muss ein Weiterbildungsinteressierter sich die richtigen Personen an den Tisch holen, um über das Vorhaben zu verhandeln und die Argumente anzubringen.

 

 

Gute Vorbereitung und Einholen von Informationen

Im ersten Schritt sollte sich ein Weiterbildungswilliger selbst über das Weiterbildungsvorhaben klar werden. Dabei hilft es, sich Fragen zur Motivation, den Voraussetzungen und dem Sinn der ins Auge gefassten Weiterbildung zu stellen:

 

  • Ist meine Motivation für die Weiterbildung hoch genug, um viel Zeit und Mühe zu investieren?
  • Welche Kosten fallen an, und welcher Teil dieser Kosten kann durch den Arbeitgeber übernommen werden? Welche staatlichen Hilfen kommen für eine Kostenübernahme in Frage?
  • Kann ich die Weiterbildung gut in meinen Alltag integrieren und sie mit meinem Job und dem Privatleben vereinbaren?
  • Ist der Bildungsanbieter der Richtige für mich? Sind die Dozenten und Seminarleiter qualifiziert? Ist das Weiterbildungskonzept durchdacht und die Unterlagen hochwertig?
  • Bietet mein Vorwissen zum Thema eine gute Basis für die Weiterbildung? Passt das Wissensniveau, auf dem die Maßnahme ansetzt? Erfülle ich die Voraussetzungen für eine Zulassung?
  • Passt die Weiterbildung zu meiner derzeitigen Karrierephase? Ist sie auf meine angestrebten Laufbahnziele abgestimmt? Halten sich Gewinn und Einsatz die Waage?
  • Und: Inwieweit passen meine persönlichen Ziele bezüglich der Weiterbildung zu den Interessen meines Arbeitgebers? Welchen Nutzen hat meine Fortbildung für mein Unternehmen – z.B. das Schließen von Kompetenzlücken, zukünftige Employability etc.

 

Erst wenn diese Punkte bedacht wurden und die Überlegungen dazu geführt haben, dass ein Arbeitnehmer das anvisierte Weiterbildungsvorhaben mit einer positiven Einstellung und mit Motivation angehen möchte, sollten weitere Schritte eingeleitet werden.

 

 

Richtige Personen an den Tisch holen

Zur Vorbereitung des Verhandlungsgesprächs gehört die Überlegung, mit wem wann gesprochen werden sollte. Je nach eigenem Standing und der Unternehmenskultur bieten sich verschiedene Herangehensweisen an: Mal ist es sinnvoller, erst mit der eigenen Führungskraft zu sprechen und anschließend bei der Personalabteilung anzuklopfen. Mal ist es besser, gleich alle Beteiligten an einen Tisch zu holen. Und ist durch die Weiterbildung ein Karrieresprung in Aussicht, kann es zudem sinnvoll sein, einen Mitarbeiter der nächsthöheren Hierarchiestufe mit ins Gespräch zu nehmen.

 

 

Gut argumentieren

Im Verhandlungsgespräch über die Förderung der Weiterbildungsmaßnahme sind überzeugende Argumente das A und O. Diese sollte der Weiterbildungswillige sich gut zurechtlegen und am besten schriftlich notieren. Dabei empfiehlt es sich, nicht nur die positiven Aspekte der Weiterbildung anzuführen, sondern auch Gegenargumente vorzubereiten, sollte der Arbeitgeber mit Widerstand reagieren. Beim Aufstellen der Argumente kann es hilfreich sein, sich an folgenden Fragen zu orientieren:

 

Ausblick in die Zukunft nach der Weiterbildung: Wie sieht meine Zukunft innerhalb des Unternehmens aus, sobald die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde? Welchen Nutzen hat die Weiterbildung für mich selbst und mein Unternehmen? Welche (neuen) Aufgaben werde ich mithilfe der Weiterbildung wie ausführen können? Kann ich das Erlernte ggf. sogar an Kollegen weitergeben?

 

Gute Leistungen in der Vergangenheit: Habe ich mir durch Leistungen aus der jüngsten Vergangenheit eine Weiterbildung „verdient“? Bin ich historisch in Aufgaben hineingewachsen, die ich mit einer offiziellen Zertifizierung haben (noch) besser ausführen könnte?

 

Mögliche Deals bei Widerstand seitens des Arbeitgebers: Was kann ich tun, damit die Weiterbildungsmaßnahme positiv angesehen wird? Welche zusätzlichen Aufgaben kann ich ggf. übernehmen, damit meine Weiterbildung finanziert wird? Kann ich die Weiterbildung in meinem Urlaub wahrnehmen oder Aufgaben im Kollegium verteilen, um trotz Weiterbildungsvorhaben alle Aufgaben erfüllt zu wissen?

 

Mögliche Kompromisse bei starkem Widerstand seitens des Arbeitgebers: Kann ich mein Unternehmen überzeugen, immerhin einen Teil der Kosten zu übernehmen oder die Idee anbringen, die Kosten auf zwei Geschäftsjahre zu splitten? Kann ich dem Unternehmen entgegenkommen, indem ich selbst die Fahrt- und Übernachtungskosten übernehme? Besteht die Möglichkeit, in Vorkasse zu treten und durch eine schriftliche Abmachung sicherzustellen, dass das Unternehmen die Kosten innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückerstattet? Ist es möglich, in die Weiterbildung reinzuschnuppern und nach ein paar Seminartagen mit positiven Erkenntnissen den Arbeitgeber letztlich doch von einer Förderung zu überzeugen?

 

Positive Aspekte bei Förderung durch den Arbeitgeber: Wie sehr steigt durch die Förderung meiner Weiterbildung meine Verbundenheit und Loyalität zum Unternehmen? Was kann ich meinem Arbeitgeber zurückgeben? Bin ich bereit mehr Überstunden zu leisten, eine zusätzliche Krankheitsvertretung zu übernehmen oder eine gute Bewertung auf einem Portal zu hinterlassen?

 

 

Nicht auf alles einlassen

Gute Argumente hin oder her: Beim Verhandlungsgespräch zur Förderung einer Weiterbildung ist immer auch Vorsicht geboten. Obwohl Kompromisse ein guter Weg zur Einigung sind, sollte ein Weiterbildungswilliger sich nicht knebeln lassen. Das kann z.B. durch Klauseln passieren, die vorgeben, dass ein Arbeitnehmer im Anschluss an eine vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung eine bestimmte Zeit im Unternehmen bleiben muss. Wird diese Vereinbarung nicht eingehalten, verlangt das Unternehmen dann die Rückzahlung eines Teils der Weiterbildungskosten.

 

Schlägt der Arbeitgeber also eine solche Klausel als „Kompromiss“ vor, so sollte der Weiterbildungswillige auf jeden Fall die Verhältnismäßigkeit der Länge der Bindung zur Weiterbildung ins Auge fassen. Oft sind solche Klauseln sogar rechtswidrig. Weicht das Unternehmen nicht davon ab, bietet es sich an, die Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Zusatzvereinbarung prüfen zu lassen.

 

 

Welche Konsequenzen ziehe ich, wenn mein Weiterbildungsvorhaben keine Förderung erhält?

Angenommen, ein Weiterbildungswilliger hat die scheinbar perfekte Weiterbildung für sich gefunden. Er hat beim Arbeitgeber gute Argumente angebracht und auch Bereitschaft gezeigt, Kompromisse einzugehen – und trotzdem kommt es nicht zu einer Einigung.

 

Natürlich kann der Arbeitnehmer die Kosten selbst übernehmen und die Weiterbildung komplett am Wochenende oder im Urlaub durchführen. Ist ein Weiterbildungsinteressierter jedoch dazu gezwungen, sollte er nachdenklich werden: Woran liegt es, dass das Unternehmen die Weiterbildung nicht fördern will? Ist z.B. das eigene Standing doch anders als bisher angenommen? Hierzu empfiehlt es sich, eine zweite Meinung einholen.

 

Oder die aktive Weiterentwicklung der Mitarbeitenden ist im Unternehmen nicht so verankert, wie es wünschenswert wäre. Vielleicht sind die Budgets zu gering? Sollten sich weitgehende Mängel offenbaren, was die Personalentwicklung im Unternehmen angeht, muss ein Arbeitnehmer sich überlegen, ob von der persönlichen Weiterbildung abgesehen werden kann oder anfallende Kosten selbst übernommen werden können, weil andere Vorteile im Unternehmen überwiegen. Oder ob dadurch ein Trennungsgrund besteht, weil andere Unternehmen die eigene Weiterbildungswilligkeit vielleicht mehr schätzen würden. 


Beitrag von Seminarmarkt.de
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Bildquellen
Titelbild: (C) racorn / depositphotos
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