Die gesetzlichen Regelwerke sehen Sicherheitsbeauftrage in Unternehmen vor. Unternehmen haben gemäß §22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Gemäß der DGUV-Information 211-042 sollte alle 3 bis 5 Jahre eine Auffrischung erfolgen. Um diese Auffrischung zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine Auffrischungsschulung von Sicherheitsbeauftragten in einem ½-Tages-Intensivlehrgang an, um Ihren Sicherheitsbeauftragten einen guten Start in ihre Arbeit zu geben.
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