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Beihilfefähigkeit von Zahnarztkosten

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Das Beihilferecht ist sehr komplex. Regelmäßige Änderungen bringen ständig Neuerungen. 

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr.

Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen wie für (zahn)ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Das Beihilferecht bezieht sich hier in vielen Punkten auf die Regelungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). 

Danach übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung nur wirtschaftliche und nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft wirksame Maßnahmen. Dieser Grundsatz gilt in Teilen auch für die Beihilfe – die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen erfährt damit Einschränkungen. Erfahren Sie in unserem Spezialseminar zum Beihilferecht NRW alles Wissenswerte zur Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen Behandlungskosten.

Sehr gute bis gute Kenntnisse in der BhVo, Grundkenntnisse in der Systematik der Gebührenordnungen sind erforderlich.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs im Beihilferecht.

Termin Ort Preis*
26.09.2024 Wuppertal 515,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Gesetz­liche Grund­lagen:

  • Beihil­fen­ver­ordnung NRW -BVO NRW-

  • Gebüh­ren­ordnung für Zahnärzte -GOZ-

  • Gebüh­ren­ordnung für Ärzte -GOÄ-

  • Beihil­fe­fä­higkeit von zahnärztlichen Leistungen (z.B. Zahnersatz, Laborkosten)

  • Beihil­fe­fä­higkeit von implantatbezogenen Leistungen

  • Beispiele und Übungen

  • Erfah­rungs­aus­tausch

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