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Betriebsverfassungsrecht – Teil 4 (BR 4)

Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH

Aktive Mitbestimmung bei Personalplanung, Berufsbildung und Betriebsänderungen
Termin Ort Preis*
13.05.2024- 17.05.2024 Konstanz 1.892,10 €
03.06.2024- 07.06.2024 Scharbeutz 1.892,10 €
17.06.2024- 21.06.2024 Berlin 1.892,10 €
01.07.2024- 05.07.2024 Münster 1.892,10 €
22.07.2024- 26.07.2024 Bamberg 1.892,10 €
12.08.2024- 16.08.2024 Rostock 1.892,10 €
02.09.2024- 06.09.2024 Starnberg 1.892,10 €
23.09.2024- 27.09.2024 Köln 1.892,10 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Unterstützung des Betriebsrats

Unterstützung bei Personalgesprächen (Mitarbeitergesprächen) / Hinzuziehung bei Einsichtnahme von Arbeitnehmern in ihre Personalakte / Beteiligungsrechte des BR bei Beschwerden von Arbeitnehmern nach §§ 84, 85 BetrVG


Die Beteiligungsrechte bei der Personalplanung

Personalplanung zur Beschäftigungssicherung / Handlungsalternativen des BR, wenn (der Arbeitgeber sagt, dass) keine Personalplanung vorhanden ist


Weitere allgemeine personelle Angelegenheiten

So fordert der BR eine innerbetriebliche Stellenausschreibung! / Mitbestimmung beim Personalfragebogen / Checklisten beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) / Persönliche Angaben in Formulararbeitsverträgen / Allgemeine Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG / Beteiligung des BR bei Auswahlrichtlinien


Mitbestimmung bei Berufsbildung, §§ 96 ff. BetrVG

Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs des Betriebs / Beratung über Pläne und Maßnahmen zur Berufsbildung der Arbeitnehmer / Einflussnahme und Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR


Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und –umgebung, §§ 90, 91 BetrVG

Rechtzeitige und vollständige Unterrichtung / Gesetzlich vorgesehene Beratung zwischen BR und Arbeitgeber vor geplanten Änderungen / Verlangen des BR, bei besonderen Belastungen einen Ausgleich für die Arbeitnehmer zu verlangen / Anrufung der Einigungsstelle


Beteiligungsrechte bei geplanten Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG

Einschränkung, Stilllegung und Verlegung, Zusammenschluss mit anderen Betrieben und weitere Fallgruppen / Informations- und Beratungsrechte des BR / Möglichkeiten des BR, wenn der Arbeitgeber ihn nicht umfassend unterrichtet / Aufgabenbereich der Einigungsstelle / Mögliche Inhalte von Interessenausgleich und Sozialplan / Beauftragung von Sachverständigen nach § 111 S. 2 BetrVG / Das richtige Vorgehen des BR bei unterschiedlichen Strategien des Arbeitgebers

Dauer/zeitlicher Ablauf:
32
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Beteiligung des Betriebsrats bei der Personalplanung
  • Aufgaben des Betriebsrats bei der Berufsbildung
  • Beteiligung bei geplanten Änderungen von Arbeitsplätzen
  • Grundlagen zu Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder
Seminarkennung:
2308/2024
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