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EU-Beihilfenrecht – aktuelle Anforderungen und Risiken in Unternehmen und Beteiligungen der öffentlichen Hand

Web Based Training - Fortbildungskampagne öffentliches Recht

Rechtliche Grundlagen | Umsetzung der Verwaltungspraxis | Meldefrist Juni 2022 | Abgrenzung wirtschaftlicher Tätigkeit | Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) | Berichtswesen der Trennungsrechnung | Überkompensationskontrolle (ÜKK) | Vorbeugung von Rückforderungen
Termin Ort Preis*
14.10.2024 online 508,13 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Das EU-Beihilfenrecht ist in den letzten Jahren immer mehr zu einem Steuerungs- und Kontrollinstrument der EU-Kommission gegenüber der nationalen Ebene geworden. Durch die besondere Situation seit Beginn der Pandemie haben sich die damit verbundenen, erheblichen finanziellen Risiken zusätzlich verschärft.

In diesem eintägigen Intensiv-Praxisseminar werden Sie mit den rechtlichen Grundlagen, der aktuellen Rechtsprechung und der praktischen Umsetzung des EU-Beihilfenrechts vertraut. Neben Fachwissen zu einzelnen, konkreten Instrumenten erhalten Sie insbesondere Praxiswissen zum sicheren Umgang mit Risiken, zur Erreichung von Rechtssicherheit sowie zur Vorbeugung möglicher Rückforderungen.

Der Referent Herr Lars Scheider ist als Abteilungsleiter Beteiligungsmanagement bei der Stadtkämmerei der Stadt Frankfurt am Main seit vielen Jahren für die Beteiligungssteuerung von über 530 Beteiligungsgesellschaften verantwortlich. Profitieren Sie vom Wissenstransfer durch den Experten sowie der Vernetzung und dem Austausch untereinander.


Inhaltsübersicht: 

  • Auswirkungen des Europäischen Beihilfenrechts auf die Kommunalwirtschaft in Deutschland
  • Grenzen bei der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
  • Beihilfenrechtliche Risiken für öffentliche Unternehmen und Beteiligungen
  • Abgrenzung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit
  • Handelsbeeinträchtigung
  • Binnenmarktrelevanz
  • Defizitabdeckung und EU-Beihilfen – formale Betrauung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • Aktuelle Regelungen und Rechtsprechung (Auslegungspraxis des EuGH)
  • Vorbeugung von Rückforderungen (IDW PS 700: „Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV“)
  • Das Berichtswesen der Trennungsrechnung von betrauten Unternehmen
  • Anforderung an das Berichtswesen eines betrauten Unternehmens
  • Abschlussprüfung
  • Die Überkompensationskontrolle (ÜKK) im Rahmen der EU-Beihilfen Gewährung
  • Warum ein Betrauungsakt allein nicht ausreicht
  • Risiken im Jahresabschluss beim Berichtswesen der Trennungsrechnung
  • Die Rolle des Wirtschaftsprüfers als Partner der Überkompensationskontrolle
  • Melde- und Berichtspflicht der öffentlichen Hand als Beihilfen gewährende Stelle
  • Vorbereitung auf die aktuelle Meldefrist bis 30.06.22
  • Praxistipps zur Routine-Meldepflicht an die EU-Kommission
  • Melde- und Berichtspflichten der unterschiedlichen Legitimationsinstrumente


Referent: 

Lars Scheider
Abteilungsleiter Beteiligungsmanagement
Stadtkämmerei | Stadt Frankfurt am Main


Dauer/zeitlicher Ablauf:
ca. 9-16 Uhr
Ziele/Bildungsabschluss:
Teilnahme-Zertifikat
Teilnahmevoraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Mikrofon-, Audio-, Videozugang (Zoom)
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Online-Praxisseminar
Material:
digitale Unterlagen
Zielgruppe:

Führungskräfte, MitarbeiterInnen, SachbearbeiterInnen, für die Inhalte des Beteiligungsmanagements und EU-Beihilfenrechts relevant sind, z.B. aus den Bereichen:

  • Beteiligungsmanagement und Verwaltung
  • Finanzen, Finanzsteuerung,
  • Finanzverwaltung
  • Controlling, Steuerung
  • Kämmerei
  • Rechnungswesen
  • Buchhaltung
  • Haushalt, Haushaltsplanung
  • Landesvermögen
  • Innenrevision
  • Steuern und Recht
  • Finanzmanagement
  • Finanzbuchhaltung
  • Haushaltsreferat
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Verwaltung, Zentrale Dienste
  • Amtsleitung
  • Organisation
Seminarkennung:
O.2
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