Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
08.10.2024 | Offenbach am Main | 445,00 € |
Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.
Inhalte
Wichtige Rechtsvorschriften zur Klassifizierungvon Abfällen
Abfallrecht, Gefahrgutrecht und Chemikalienrecht
Verantwortlichkeiten bei der Klassifizierungvon Abfällen
Verantwortliche nach Abfall- und Gefahrgutrecht sowie die daraus resultierenden Pflichten
Die Abfallbestimmung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Die Klassifizierung von Abfällen als gefährliche Güter
Umsetzung in der Praxis - Fallbeispiele
Verschiedene Beispiele und „Fallstricke“ bei der Klassifizierung von Abfällen
Das vorliegende Seminar ist geeignet, die Sachkunde von sog. „Beauftragten Personen“ aus dem Abfallbereich zu erlangen bzw. zu aktualisieren. Angesprochen sind Betriebe, die keinen offiziellen Abfallbeauftragten im Sinne der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) benötigen. Ebenso erfüllt das vorliegende Seminar die Anforderungen für das sog.„sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 6 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).
Das Buch „Gefährliche Abfälle richtig einstufen und klassifizieren“ ist Teil der Seminarunterlagen.
HINWEIS für Abfallbeaufragte, die eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung im Sinne des § 9 AbfBeauftrV benötigen! Der Seminartag ist Bestandteil der staatlich anerkannten zweitägigen Fortbildung „Betriebliches Abfallmanagement“.