Seminar - aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Termin | Ort | Preis* |
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08.07.2024- 12.07.2024 | Köln | 1.892,10 € |
Fragen rund um die Schwerbehinderung und deren Feststellung
Feststellung der Schwerbehinderung – was sagt der GdB aus und wie wird er festgestellt? / Welche Krankheiten führen zu welchem GdB? / Berechnung des Gesamt-GdB / Auswirkungen des GdB auf Rente, Steuern, sonstige Nachteilsausgleiche / Zuständigkeit und Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderung / Wie kann die SBV im Verfahren aktiv unterstützen? / Befristete Feststellung – wie geht es nach Fristablauf weiter?
Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
Wer ist für die Gleichstellung zuständig? / Wie läuft das Gleichstellungsverfahren ab? / Rolle der SBV im Gleichstellungsverfahren / Welche Rechte haben gleichgestellte behinderte Menschen?
Rechtsstellung schwerbehinderter und gleichgestellter Arbeitnehmer
Ansprüche bei Teilzeit, Urlaub und Kündigung / Schutz durch das AGG
Rechte und Pflichten der SBV im Überblick
Rechtsstellung der SBV / Vertretung im Verhinderungsfall / Anspruch auf Bürokraft / Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder / Schulungsanspruch der stellvertretenden Mitglieder
Einstellung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer
Pflichten des Arbeitgebers vor der Einstellung / Wie die SBV bei Einstellungen richtig beteiligt wird / Einladung schwerbehinderter Menschen zum Vorstellungsgespräch / Fragerecht des Arbeitgebers und Offenbarungspflicht des Schwerbehinderten / Beteiligung des BR und Kooperation mit der SBV
Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmern
Besonderer Kündigungsschutz Schwerbehinderter / Zustimmung des Integrationsamts / Beteiligung der SBV und des BR bei der Kündigung Schwerbehinderter oder Gleichgestellter / Wer ist zu welchem Zeitpunkt zu beteiligen? – Zeitlicher Ablauf des Verfahrens