Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Die praktische Umsetzung im Unternehmen
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Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat am 2. Juli 2023 in Kraft, mit dem Ziel einen besseren Schutz für Hinweisgeber zu schaffen. Dadurch entsteht 2023 die Verpflichtung in Unternehmen Meldestellen einzurichten. Kommen Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nach, laufen sie Gefahr sanktioniert zu werden. Dieses Seminar beschäftigt sich mit den Voraussetzungen an die Einrichtung interner Meldestellen, Ihren Organisationsformen, Aufgaben und Verfahren.
Diese Weiterbildung zum Thema "Hinweisgeberschutzgesetz" beinhaltet:
Wer kann ein Hinweisgeber sein
Welche Verstöße und Informationen dürfen gemeldet werden
Einrichtung und Organisationsformen einer internen Meldestelle
Aufgaben der internen Meldestelle
Die Auswahl der Mitarbeiter
richtige Dokumentation der Meldungen
Verfahren und Folgemaßnahmen bei Meldungen eines Verstoßes
Dauer/zeitlicher Ablauf:
3,0 Std. (2 x 90 Min. mit Pause)
Ziele/Bildungsabschluss:
Sie lernen in diesem Seminar die gesetzeskonforme Einrichtung einer internen Meldestelle sowie die Umsetzung von Dokumentationspflichten und die Verfahren und Aufgabenverteilung innerhalb der Meldestellen.
Sie sind in der Lage, Sicherheitsinteressen und Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten einzuschätzen und abzuwägen.
Sie erlangen im Seminar ein Verständnis für den Umgang mit Verstößen, welche zur Anzeige gebracht wurden.
Technische Voraussetzungen:
Wir führen das Seminar vor. mit MicrosoftTeams durch; technische Mindestanforderungen: PC, Laptop oder mobiles Endgerät mit (empfehlenswert) Kamera, Mikrofon oder besser Headset, stabile Internetverbindung. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie mit der Durchführungsbestätigung. Sie erwerben mit der Buchung eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Interessenten am Online-Seminar teilnehmen wollen, benötigen Sie weitere Lizenzen.
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