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Neue EU-Maschinenverordnung 2023 – was ändert sich gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Webinar - Steinbeis-Transferzentrum Managementseminare & Mittelstandsberatung (STZM)

Die neue Maschinenverordnung ersetzt die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Unternehmen die Maschinen herstellen, in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, müssen die Vorgaben der neuen Maschinenverordnung innerhalb einer Übergangsfrist von 42 Monaten nach Inkrafttreten umsetzen, um weiterhin aktiv am Markt agieren zu können.

Die neue Maschinenverordnung bringt vor allem Aktualisierungen bei den Anforderungen im Anhang I (künftig Anhang III). Die technische Entwicklung der letzten Jahre machte es nötig, vor allem auf den zunehmenden Einsatz von Software und sogenannten autonomen Systemen mit selbstlernenden Funktionen einzugehen. Das führt unter anderem zu erweiterten Anforderungen an die Risikobeurteilung.

Auch der Geltungsbereich der Verordnung wird erweitert und erfasst jetzt auch geänderte Maschinen. Einige Definitionen, die schon immer zu Auslegungsschwierigkeiten führten, werden konkreter gefasst.

Das Online-Seminar stellt die Änderungen bei einem Streifzug durch die Verordnung vor und zeigt, was zu tun ist. Zusätzlich werden Problemfelder behandelt, bei denen schon bislang vielfach Umsetzungslücken auftreten. Die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte Anlass dafür sein, solche Mängel nun rasch anzugehen.

Weitere Termine folgen.

Termin Ort Preis*
14.05.2024- 15.05.2024 online 690,20 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

       1. Ausblick und Übersicht

      –        Warum eine Verordnung statt einer Richtlinie?

      –        Terminplan für die Einführung und Umsetzung

      –        Übersicht über die Struktur und die wesentlichen Änderungen

     2. Die Anpassung an das NLF („New Legislative Framework)

      –        Die Wirtschaftsakteure und ihre Pflichten

      –        Erweiterung des Herstellerbegriffs

     3. Änderungen im Geltungsbereich

      –        Wesentlich geänderte Maschinen künftig CE-kennzeichnungspflichtig

      –        Klarstellung des Begriffs „unvollständige Maschine“

     4. Änderungen in den „Grundlegenden Anforderungen“

      –        IT-Sicherheit und Sicherheit von KI-Funktionalität

      –        Risikoeinschätzung für ausgewählte Gefährdungssituationen

      –        Vorgehen bei der Bewertung des Risikos

      –        Darstellung der Ergebnisse

      –        Änderungen in den „Grundlegenden Anforderungen“

     5. Änderungen bei der Zertifizierung und der Dokumentation

      –        Veränderliche Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte

      –        Erweiterte Anforderungen an die Dokumentation der Risikobeurteilung

      –        Konkretisierung der Mindestinhalte der „Montageanleitung für unvollständige Maschinen“

      –        Strengere Anforderungen an die Konformitätserklärung und Einbauerklärung

     6.  Handlungsempfehlungen

      –         Was man sofort angehen sollte

      –        Bereiche, in denen Umsetzungslücken jetzt geschlossen werden sollten

Dauer/zeitlicher Ablauf:
2x 3,5h
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Praxisorientierte Inputs, Beispiele, Fragen und Diskussion.
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Konstrukteur/innen und Techniker/innen sowie an Mitarbeiter/innen aus dem Qualitätsmanagement, die mit der Produktsicherheit befasst sind. Nützlich ist die Teilnahme auch für Verantwortungsträger im Bereich Forschung und Entwicklung, da sie die Organisationsverantwortung für die Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung trifft.
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