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Reisekosten im öffentlichen Dienst: Systematisches Grundlagenwissen für die Praxis

Seminar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Das Reisekostenrecht ist in Bund und Ländern nicht einheitlich geregelt. Zentrale Grundlage ist aber das Bundesreisekostengesetz (BRKG). Es findet über den Verweis im TVöD auch Anwendung auf Arbeitsverhältnisse mit TVöD-Bindung. Die meisten Länder orientieren sich bei ihren Reisekostengesetzen und reisekostenrechtlichen Regelungen an den Bundesvorschriften. Aufgrund einzelvertraglicher Bezugnahme sind die Bestimmungen des BRKG auf eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen entsprechend anzuwenden.
Termin Ort Preis*
13.06.2024 Stuttgart 642,60 €
15.11.2024 Niederkassel 642,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Was Sie über Dienstreisen wissen müssen: systematische Vermittlung des Reisekostenrechts – einschließlich landesrechtlicher Besonderheiten

  • Aktuelle steuerliche Abrechnungssätze und Sachbezugswerte.
  • Fahrt- und Flugkosten sicher erstatten.
  • Kostenerstattung bei Reisen zum Zweck der Aus- und Fortbildung.
  • Die erste Tätigkeitsstätte (neue erste Tätigkeitsstätte bei dauerhafter Abordnung/Versetzung).
  • Sichere Dienstwagengestellung.
  • Wegstreckenentschädigung korrekt berechnen.
  • Tagegeld (Mehraufwendungen für Verpflegung).
  • Übernachtungsgeld auf Angemessenheit prüfen.
  • Aufwands- und Pauschvergütung.
  • Bereitgestellte Verpflegungskosten richtig abrechnen.

Klärung von Zweifelsfragen aus der Praxis und Hilfestellungen bei der Lösung komplizierter Fälle

  • Berechnungsbeispiele für In- und Auslandsabrechnungen.
  • Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort.
  • Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen.
  • Erkrankung während einer Dienstreise.
  • Besonderheiten bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen.
  • Dienstreisen mit täglicher Rückkehr zur Wohnung.
  • Kürzung des Tagegelds bei Inlands- und Auslandsdienstreisen.
  • Übernachtungskostenerstattung und Frühstück.
  • Reisenebenkosten sicher berechnen.
  • Beleg- und Bescheinigungswesen.
  • Aufbewahrungs- und Meldepflichten beachten.
  • Besonderheiten bei Einsatz einer BahnCard.

Aktuelle Rechtsprechung und Änderungen im Reisekostenrecht durch neue BMF-Schreiben

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:

Der:die Referent:in zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie Reisekosten korrekt abrechnen und somit Beanstandungen durch Finanzamt und Sozialversicherungsträger vermeiden:

  • An Beispielen aus der täglichen Praxis werden Sie systematisch mit dem Reisekostenrecht des öffentlichen Dienstes vertraut gemacht.
  • Sie erhalten aktuelle Informationen zu Urteilen, lohnsteuerlichen Besonderheiten, Abrechnungssätzen und Sachbezügen.
  • Darüber hinaus profitieren Sie von vielen Tipps und Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Sie steuerliche Vorteile nutzen können.
Zielgruppe:

Mitarbeiter:innen der Reisekostenstelle, Buchhalter:innen, Sekretariatsmitarbeiter:innen und Mitarbeiter:innen der Entgeltabrechnung, Personal- und Buchhaltungsleiter sowie Reisekostensachbearbeiter im Personalamt.
Aufgrund der systematischen Darstellung eignet sich das Seminar auch für Teilnehmer:innen ohne oder mit geringen Vorkenntnissen.

Seminarkennung:
5982
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