Behindertengleichstellung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Behindertengleichstellung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 109 Schulungen (mit 318 Terminen) zum Thema Behindertengleichstellung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Behinderung der Betriebsratsarbeit
- 24.09.2024- 26.09.2024
- Dortmund
- 1.545,81 €
In diesem Seminar lernen Sie rechtssicher einzuschätzen, ob eine Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit vorliegt. Unsere Referenten schärfen Ihre Sinne, um Anzeichen für eine rechtswidrige Störung Ihrer Tätigkeiten frühzeitig zu erkennen und der negativen weiteren Entwicklung effizient entgegenzutreten. Sie erfahren, welche – teilweise verschärften – gesetzlichen und tatsächlichen Reaktionsmöglichkeiten der Betriebsrat besitzt. Schließlich verschaffen wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die – auch gerichtlichen – Schritte zur Abwehr nicht zulässiger arbeitgeberseitiger Behinderungsakte.
Rente und Sozialversicherungsrecht I
- 23.07.2024- 26.07.2024
- Überlingen
- 1.902,81 €
In diesem Seminar lernen Sie nicht nur, wie der Weg in die Rente sozialversicherungsrechtlich abgesichert ist. Sie erfahren außerdem, welche Hilfen die Bundesagentur für Arbeit neben dem Arbeitslosengeld bietet, welche Leistungen infolge von Krankheiten oder Arbeitsunfällen gewährt werden und welche Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein müssen. Wer ein sogenannter »rentennaher Jahrgang« ist, interessiert sich für den frühestmöglichen Rentenbeginn, welche Abschläge er hinnehmen und wie viel Steuern er zahlen muss. Sie erhalten Checklisten und Hinweise auf Beratungs- und Auskunftsstellen.
Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder*innen (ReZA)
- 09.08.2024- 10.12.2024
- Hamburg
- 2.100,00 €
Ihr Nutzen / Ihr Profil:
Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Professionalisierung der Ausbildung von Menschen mit Behinderung
Einheitlichkeit in den rehabilitationspädagogischen Qualifikationen für Ausbilderinnen und Ausbilder
Der/die Ausbilder*in mit einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation bildet junge Menschen mit Behinderung in Ausbildungsberufen gemäß § 66 BBiG bzw. § 42m HwO aus.
Sie/er arbeitet sowohl in Betrieben, als auch in über- und außerbetrieblichen Einrichtungen oder Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.
Der/die Ausbilder*in prüft die Ausbildungsvoraussetzungen innerhalb der Arbeitsstätte, wirkt bei der Einstellung Auszubildender mit, plant die Ausbildung, bereitet diese vor und führt sie durch. Bei jungen Menschen mit Behinderung berücksichtigt sie/er insbesondere die Behinderung(en) und Beeinträchtigung(en).
Sie/er führt die Auszubildenden zum Abschluss der Ausbildung und unterstützt sie/ihn beim Durchstieg in die Vollausbildung sowie bei der Integration in das Berufsleben nach der Ausbildung
Abschluss:
Interdisziplinäre Projektarbeit (wird im Kompetenzfeld VIII vorbereitet)
Grone Zertifikat und ReZa-Prüfungszeugnis gem. Vorgaben des BiBB
Zulassungsvoraussetzungen (für die ReZA-Prüfung)
Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Ausbildungsbefähigung gemäß AEVO. Die Teilnehmenden sollten über ausgeprägte soziale und organisatorische Fähigkeiten und möglichst über Erfahrung in der Ausbildung verfügen.
E-Learning
Fachreferent/in Arbeitsrecht - Zertifikats-Lehrgang, Dauer 3 Monate
- Beginn jederzeit möglich
- online
- 2.017,05 €
Bereits mehr als 900 erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen.
Sozialrechtliche Fragen im BEM – Basics für BEM-Berater/innen
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- 82,00 €
BEM ist gleichbedeutend mit betrieblicher Rehabilitation und stellt neben der medizinischen und der beruflichen Reha eine wichtige Säule in unserem sozialen Sicherungssystem dar. Langzeiterkrankte erfahren seitens der behandelnden Ärzte nur selten eine arbeitsbezogene Beratung im Genesungsprozess. Zudem fehlt das Wissen und der Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Diese Lücke schließt ein funktionierendes BEM.
Agenda
- Einführung in das sozialversicherungsrechtliche Leistungsrecht
- Grundsätze der Antragstellung von Leistungen zur Teilhabe unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Medizinische Reha und ihre Bedeutung aus Sicht der Betroffenen und des Rehaträgers
- Berufliche Rehabilitation
- Vorgehen und Beratung bei einem Tätigkeits- oder Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen
- Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Arbeitsrechtliche Fragen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 SGB IX
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Gesetzlicher Auftrag und Mindeststandards im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Agenda
Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit seinem Auftrag an Arbeitgeber und was sind die gesetzlichen Mindeststandards in einem BEM-Prozess?
Der (messbare) Nutzen bei einer systematischen Durchführung aus Sicht von Mitarbeitern und Arbeitgebern.
Feststellung der Anspruchsberechtigung und andere Merkmale eines rechtsgültigen BEM-Einleitungsprozesses mit Formularempfehlungen.
Bedeutung von ablehnenden Entscheidungen der BEM-Berechtigten vor und im Verlauf des BEMProzesses. Rechtsbegriffe wie „Freiwilligkeit, Verpflichtungen und Zumutbarkeit“ aus der Perspektive von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Arbeitsrechtliche Bedeutung einer BEM-Ablehnung mit Blick auf den gesetzlichen Kündigungsschutz oder dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht.
Qualifizierung zum*zur geprüften Fachhauswirtschafter*in
- 14.10.2024- 12.12.2025
- München
- 4.800,00 €
Zur Vernetzung und Optimierung der Leistungen werden neben den Pflegefachkräften hauswirtschaftliche Fachkräfte benötigt, die die hauswirtschaftliche Versorgung, Maßnahmen der sozialen Betreuung und grundpflegerische Maßnahmen übernehmen, Lebensprozesse steuern, den Alltag gestalten und hilfebedürftige Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz beraten können.
Paartherapeut und Sexualtherapeut
- Termin auf Anfrage
- Köln
- 2.400,00 €
Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz - Grundlagenseminar
- 12.09.2024- 13.09.2024
- Wuppertal
- 880,00 €
Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen.
Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist.
Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder. Ferner werden aktuelle Fragen zum Dienstunfallschutz bei Corona-Infektionen oder im Homeoffice beantwortet.
Webinar
- 28.06.2024- 19.07.2024
- online
- 1.416,10 €