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Seminare zum Thema Privatrecht

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 258 Schulungen (mit 650 Terminen) zum Thema Privatrecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 12.08.2024- 13.08.2024
  • Köln
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 26.08.2024- 30.08.2024
  • Köln
  • 2.963,10 €


Mit dem Lehrgang Wasserlöschanlagentechnik bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Sprinkler- und Sprühwasser-Löschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Wasserlöschanlagen über Detailkenntnisse der Löschanlagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen, Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Und im Risk Management von Versicherungsunternehmen werden für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von Sprinkleranlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
33,7 Unterrichtseinheiten bzw. 25,3 Zeitstunden gemäß IDD

  • 28.08.2024- 29.08.2024
  • Köln
  • 2.017,05 €
1 weiterer Termin

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) müssen sich bei jeder „Einnahme” die Frage stellen, ob sie auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage tätig werden. Mit der Neuregelung des §2b UStG wurde zudem die Unternehmereigenschaft neu definiert und ausgeweitet. 

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick zu den rechtlichen Neuerungen sowie einen praktischen Leitfaden, der Ihnen bei der Umstellung und dem Systemwechsel in der Unternehmereigenschaft für jede jPöR hilft.

  • 02.09.2024- 03.09.2024
  • Hamburg
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 16.09.2024- 17.09.2024
  • München
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 07.10.2024- 08.10.2024
  • Köln
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 30.07.2024
  • online
  • 404,60 €
2 weitere Termine

Rechte und Lasten spielen bei Immobilienbewertungen eine wichtige Rolle. Lernen Sie in diesem Webinar, welche Rechte, Lasten und Belastungen zu berücksichtigen und welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind. Erfahren Sie, wo Sie Informationen zu Rechten, Lasten und Baulasten einholen können und welche Bedeutung diese haben.

Webinar

  • 24.06.2024- 28.06.2024
  • online
  • 1.398,25 €
2 weitere Termine

Die richtige Veranschlagung des Marktwertes einer Immobilie ist aktuell so gefragt wie nie. Gleichzeitig nimmt die Komplexität in der Gutachtenerstellung stetig zu. Gerade der Bereich Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte erfordern zunehmend spezielles Know-how. Wie Sie jetzt souverän mit Rechten, Begünstigungen, Belastungen sowie grundstückgleichen Rechten in der Gutachtenerstellung umgehen, vermittelt Ihnen der neue Lehrgang DEKRA-zertifizierte/r Sachverständige/r Immobilienbewertung D1 Plus. Sie entscheiden welches Lernformat Ihnen mehr zusagt – Online oder vor Ort.

  • 14.10.2024- 15.10.2024
  • Berlin
  • 1.457,75 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 14.10.2024- 18.10.2024
  • Köln
  • 2.963,10 €


Mit diesem Lehrgang bietet VdS ein Ausbildungsprogramm an, das sich in erster Linie mit der Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen auf Basis der VdS-Richtlinien befasst – interessant für alle, die umfangreiches Wissen in diesem Bereich benötigen.
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen über Detailkenntnisse dieser speziellen Löschanalagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen und Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Auch werden im Risk Management von Versicherungsunternehmen für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von CO2-Löschanlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
32 Unterrichtseinheiten bzw. 24 Zeitstunden gemäß IDD
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