Seminar - Handelsvertretung Ronny Münch
Durch die Benennung von Brandschutzhelfern werden Auflagen von Ordnungs- und Baubehörden, Brandversicherern, Berufsgenossenschaften & Feuerwehren erfüllt. Diese entsprechen den Vorgaben der DGUV Information 205-023. Sie werden im Umgang mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen praxisorientiert geschult und unterwiesen.
Zusätzlich erwerben Sie Kenntnis, welche Gefahren von Bränden und Brandrauch ausgeht sowie deren Entstehung und Vorbeugung.
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 08.01.2027 | Burgwald | 236,81 € |
Rechtliche / normative Grundlagen
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1
- Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2, Abs. 7.3
Theorie:
· Grundlagen im Brandschutz
- Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
- Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden
- Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes
· Brandschutzunterweisung
- Brandmeldeeinrichtungen; Kennzeichnung
- Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
- Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen
- Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden; Rettungswege
- Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)
Praxis:
- Unterweisung an einem Handfeuerlöscher
- Löschtaktik bei Löschversuchen
- Löschübungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Personen, die im Unternehmen die Funktion eines Brandschutzhelfers (m/w/d) wahrnehmen sollen bzw. schon ausüben.