Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Schutz der eigenen Werke durch das Urheberrechtsgesetz: urheberrechtlicher Schutz als Lichtbildwerke und leistungsrechtlicher Schutz als Lichtbilder: Schutzvoraussetzungen, Rechtsinhaber, Schutzdauer, Schutzumfang (Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte), Rechtfertigung (Schranken, Einräumung von Nutzungsrechten, schlichte Einwilligung), Rechtsfolgen bei Verstößen Erforderliche Zustimmungen zur Aufnahme von Sachen und Personen Zur Verwertung von Fotografien erforderliche Zustimmungen: Aufnahmen von Sachen und von Personen (Recht am eigenen Bild gem. §§ 22 ff. KUG, DSGVO), insbesondere Schutzvoraussetzungen, Einwilligung, Ausnahmen nach § 23 KUG und § 24 KUG, Interessenabwägung, Rechtsfolgen rechtswidriger Herstellung oder Verwertung von Fotografien
Dauer/zeitlicher Ablauf:
Donnerstag, 26. September 2024 – 12:30 bis 18:30 Uhr Freitag, 27. September 2024 – 09:00 bis 11:45 Uhr und 12:30 bis 15:15 Uhr
Material:
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Rechtsanwälte/-innen, juristische Mitarbeitende von Verlagen, Fotoagenturen und Unternehmen, die mit Foto- und Bildfragen befasst sind und sich eine kompakte Übersicht zur Rechtslage im Foto- und Bildrecht verschaffen möchten
Seminarkennung:
63650-24