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Ausbildung als Datenschutzbeauftragter im Unternehmen – essentielle Ausbildung für Compliance und IT-Sicherheit

Mit der Digitalisierung weiter Bereiche der Wirtschaft haben nicht nur die Vernetzung und die Intensität von Datenflüssen zugenommen. Auch die Bedeutung der gesammelten Daten rückt zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Nicht erst spektakuläre Datenlecks, schon die bloße Masse der Informationen erregt zunehmend die Aufmerksamkeit der Menschen. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass sie dem Datenschutz immer mehr Bedeutung zumessen. Zuletzt nahm der europäische Gesetzgeber die wachsende Besorgnis 2018 mit der Einführung der DSGVO auf. Sie regelt, gemeinsam mit der deutschen Umsetzung im neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), den betrieblichen Umgang mit sensiblen Daten. Eine Folge davon ist, dass viele Unternehmen, die bisher davon ausgenommen waren, nun einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Aber selbst wenn Sie nicht dazu gehören, kann es ratsam sein, sich freiwillig des Themas anzunehmen. Ein breites Angebot an Kursen und Seminaren hat sich diesen Umstand zu eigen gemacht und leistet inzwischen die entsprechende Zertifizierung gemäß Datenschutzgrundverordnung.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte kontrolliert, ob das Unternehmen die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten einhält. Außerdem sorgt er für die Umsetzung einer juristisch einwandfreien Datenverarbeitung und arbeitet damit im Bereich Compliance. Grundsätzlich wirkt er damit bei der Überwachung von existierenden Strukturen ebenso mit wie bei deren Gestaltung. Je nach Branche kann Datenschutz ganz unterschiedliche Maßnahmen erfordern. Die Verarbeitung personenbezogener Informationen sieht in der Personalabteilung eines mittelständischen Betriebs anders aus als in einem Krankenhaus, in dem der Umgang mit Patientendaten geregelt sein will. Auch unterschiedliche Technologien stellen Betriebe vor je eigene Herausforderungen. So wird Datenschutz zu einer Angelegenheit für all jene, die sich mit betriebseigenen Netzwerken, IT-Sicherheit oder Cloud Computing beschäftigen. Eine Fachperson für den Datenschutz kann extern beauftragt werden. Beim Datenschutzbeauftragten kann es sich aber auch um einen eigenen Mitarbeiter mit entsprechender Weiterbildung handeln. Damit erweitern Sie die betriebseigenen Ressourcen und sorgen für Compliance, ohne in externe Fachleute investieren zu müssen.

Wann und warum ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten muss gemäß DSGVO zwingend erfolgen, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:

  • Mindestens zehn Personen beschäftigen sich dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Betrieb. Ein Beispiel hierfür wäre jedes Unternehmen mit den entsprechenden Kundenbeziehungen, sein es B2B oder B2C.
  • Die Firma überwacht im Rahmen ihrer Kerntätigkeit „umfangreich oder systematisch“ Personen, wie etwa Krankenhäuser ihre Patienten.
  • Das Unternehmen verarbeitet als Kerntätigkeit umfangreiche sensible Informationen, beispielsweise Gesundheitsdaten oder Informationen, die persönliche Bereiche wie politische Gesinnung oder sexuelle Orientierung betreffen.
  • Kerngeschäft ist die Verarbeitung und Weitergabe von Informationen, so beim Adresshandel.
  • Die Firma ist gesetzlich verpflichtet, eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen. Dies ist immer dann der Fall, wenn neue Technologien oder neue Prozesse zur Anwendung kommen, die datenschutzrelevante Bereiche betreffen könnten.

Die EU-DSGVO stellt es den betroffenen Firmen frei, ob der Beauftragte ein interner oder externer Fachmann beziehungsweise Fachfrau ist. Sie können also selbst entscheiden, einen Experten von außen anzuwerben oder einen eigenen Mitarbeiter entsprechend über Seminare zu qualifizieren. Die Zertifizierung eines eigenen Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragter bietet den Vorteil, die entsprechenden Kompetenzen im Betrieb zu bündeln, ohne auf auswärtige Personen zugreifen zu müssen.

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – für wen ist eine Weiterbildung sinnvoll?

Ob der Fachmann für den Datenschutz aus dem eigenen Mitarbeiterstamm rekrutiert wird, entscheidet sich nicht zuletzt an der Unternehmensgröße und am Tätigkeitsbereich. In sehr kleinen Betrieben rentiert sich die entsprechende Weiterbildung eines Mitarbeiters dann, wenn die Benennung eines Beauftragten gemäß DSGVO geboten oder sinnvoll erscheint, der Arbeitsaufwand aber überschaubar ist. So bindet die Einhaltung des Datenschutzes nicht übermäßige Ressourcen in einer ohnehin kleinen Mitarbeiterschaft. In größeren Firmen oder wenn die Aufgaben für den Datenschutz umfangreicher ausfallen, ist es allemal profitabel, die entsprechenden Kompetenzen im eigenen Unternehmen zu bündeln. Einzelne Zuständigkeiten können umfassen:

  • den Entwurf und das Verfassen einer rechtskonformen Datenschutzerklärung;
  • eine transparente und Vertrauen schaffende Mitarbeiterkontrolle in den Grenzen des Datenschutzrechts;
  • die Sicherstellung der Datensicherheit interner Netzwerke und bei der Netzwerkadministration;
  • die Gewährleistung der Datensicherheit im betrieblichen Mailverkehr und im Cloud Computing;
  • den Datenschutz bei sensiblen Informationen im Rahmen der Betriebsratstätigkeit.

Seminare für die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten verleihen Mitarbeitern nicht nur das theoretische Wissen um die Anforderungen der DSGVO. Sie leiten auch zu deren praktischer Umsetzung und Einbettung in effiziente betriebliche Arbeitsabläufe an.

Wie profitieren Unternehmen von Seminaren für den Datenschutz?

Eine Ausbildung als Datenschutzbeauftragter ist nicht nur für den Betrieb von Nutzen. Gerade mit einer einschlägigen Zertifizierung profitieren die Mitarbeiter selbst durch den Nachweis einer Kompetenz, deren Bedeutung in Zukunft eher steigen wird. Diese Zertifizierung erlaubt auch dem Unternehmen Einsparungen bei Kosten für externe Experten. Nicht zuletzt bündelt sie essentielle Fähigkeiten im eigenen Mitarbeiterstamm. Eine entsprechende Qualifikation dürfte durch zwei Umstände immer wichtiger werden. Zum einen produziert die Digitalisierung immer größere Datenmengen, die einer wirtschaftlichen Verarbeitung zugeführt werden. Gleichzeitig steigt auch das Bewusstsein für die Bedeutung von Datenschutz. Und damit vergrößert sich auch der Druck auf eine gesetzliche Regulierung, die sich mit technologischen Innovationen verändert und verstärkt. Ein Unternehmen, das in diesem dynamischen Umfeld auf eigene Fachleute zurückgreifen kann, besitzt damit eine bedeutende Ressource.

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 83 Schulungen (mit 484 Terminen) zum Thema Datenschutzbeauftragter mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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  • 19.02.2026
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Updates und Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren: Probleme und Herausforderungen in der Arbeitspraxis

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  • 17.12.2025
  • online
  • 785,40 €
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Die Anforderungen nach der DSGVO

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  • 19.05.2026- 21.05.2026
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  • 329,00 €
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Kompakter Überblick über die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
 

  • 25.02.2026
  • Ludwigsburg
  • 1.094,80 €
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Für Datenschutzbeauftragte ist es entscheidend, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben – insbesondere angesichts der hohen Anforderungen im Datenschutz. Regelmäßig verhängte Bußgelder, anhängige Verfahren und laufende Neuerungen beeinflussen die Praxis in Unternehmen nachhaltig.

Dieses Seminar bietet eine kompakte Möglichkeit, sich über rechtliche Entwicklungen und aktuelle Positionen der Aufsichtsbehörden zu informieren. Es unterstützt Datenschutzbeauftragte dabei, ihre Fachkunde gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO kontinuierlich nachzuweisen und den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Webinar

  • 03.02.2026
  • online
  • 946,05 €
3 weitere Termine

Fachseminar

Datenschutz und KI-Governance

Verantwortung, Haftung und Praxis für Datenschutzbeauftragte

Künstliche Intelligenz stellt Unternehmen zunehmend vor komplexe datenschutzrechtliche Herausforderungen – insbesondere im Spannungsfeld zwischen innovativer Nutzung von KI-Tools und regulatorischer Verantwortung im Rahmen von KI-Verordnung und DSGVO.

Das Fachseminar vermittelt praxisnah und rechtssicher, wie sich die Rolle des Datenschutzbeauftragten im KI-Umfeld verändert und welche neuen Verantwortlichkeiten entstehen. Als DSB erfahren Sie, wo klare Grenzen Ihrer Zuständigkeit liegen, wie Sie Haftungsrisiken vermeiden und souverän agieren. Gemeinsam werden Unterschiede und Schnittmengen zwischen Datenschutz und KI-Governance analysiert, Rollen geklärt und Empfehlungen zur Rechenschaftspflicht erarbeitet. Unser Experte zeigt Ihnen, wie Organisationen klare Verantwortungsstrukturen etablieren und diese in internen Richtlinien und Prozessen fixieren können. Auch erhalten Sie einen Überblick über aktuelle KI-Systemtypen. Sie gewinnen die nötige Sicherheit, um KI souverän und rechtssicher in Ihrem Unternehmen zu begleiten und sich als unverzichtbarer Ansprechpartner im KI-Zeitalter zu positionieren.

Webinar

  • 24.03.2026
  • online
  • 1.094,80 €


Für Datenschutzbeauftragte ist es entscheidend, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben – insbesondere angesichts der hohen Anforderungen im Datenschutz. Regelmäßig verhängte Bußgelder, anhängige Verfahren und laufende Neuerungen beeinflussen die Praxis in Unternehmen nachhaltig.

Dieses Seminar bietet eine kompakte Möglichkeit, sich über rechtliche Entwicklungen und aktuelle Positionen der Aufsichtsbehörden zu informieren. Es unterstützt Datenschutzbeauftragte dabei, ihre Fachkunde gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO kontinuierlich nachzuweisen und den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Webinar

  • 13.04.2026
  • online
  • 1.094,80 €


Die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten ist mit strengen rechtlichen Anforderungen verbunden, um ein hohes Datenschutzniveau sicherzustellen. Nach der DSGVO müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie etwa der Einsatz von Standarddatenschutzklauseln, die zwischen dem Datenexporteur und dem Datenimporteur vereinbart werden.
Das „Schrems II“-Urteil des EuGH hat zusätzliche Verpflichtungen eingeführt. Dazu gehört insbesondere die Durchführung eines Transfer Impact Assessments (TIA), um zu bewerten, ob im Zielland ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.
Dieses Seminar vermittelt die Anforderungen aus der Rechtsprechung und den Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden, die bei Datenübermittlungen in Drittländer und bei einem TIA zu beachten sind. Anhand praxisnaher Beispiele wird gezeigt, wie ein TIA effektiv umgesetzt und durchgeführt werden kann.

Webinar

  • 03.12.2025- 04.12.2025
  • online
  • 1.428,00 €


2-Tage Seminar (VDA QMC lizenziert, ID 510)

Erfolgreiche TISAX-Assessment-Umsetzung am Beispiel der VDA-ISA-Anforderungen

TISAX-Assessment mit VDA ISA

Abgeleitet aus der ISO 27001 wurde das TISAX-Modell (Trusted Information Security Assessment Exchange) entwickelt. TISAX dient einer weltweiten Anerkennung von Assessments der Informationssicherheit und schafft hierfür einen gemeinsamen Prüf- und Austauschstandard. Als Grundlage dient das VDA Information Security Assessment (VDA ISA). Dabei handelt es sich um einen konkreten Fragen- und Anforderungskatalog zur Selbstbewertung und als Kriterium für Prüfdienstleister.

In der 2-tägigen Schulung lernen Sie am Beispiel zentraler VDA-ISA-Anforderungen, wie Sie im eigenen Unternehmen Maßnahmen für ein erfolgreiches TISAX-Assessment umsetzen können. Sie erhalten außerdem einen Überblick über Struktur, Inhalte und Stolpersteine des Anforderungskatalogs.

In der Schulung wechseln sich Vortrag und Gruppenarbeiten ab. Sie probieren an Beispielen praktisch aus, was die Umsetzung von VDA-ISA-Anforderungen konkret bedeutet und worauf zu achten ist.

Webinar

  • 27.11.2025
  • online
  • 618,80 €
1 weiterer Termin

Vorsprung durch Qualifizierung

Webinar

  • 09.12.2025- 10.12.2025
  • online
  • 1.422,05 €
10 weitere Termine

2-Tage Intensiv-Seminar

Verarbeitungsübersichten und Datenschutz-Folgenabschätzung

Inkl. Exkurs zu KI und ChatGPT sowie Microsoft 365

Rechtssichere Dokumentation nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert eine umfangreiche Rechenschaftspflicht. Dazu gehört das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Eine solche Beschreibung ist die Grundlage für eine Prüfung des Verantwortlichen, ob für die Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchgeführt werden muss.

Im Intensiv-Seminar werden Sie mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen vertraut gemacht. Sie lernen, wie Verarbeitungen dokumentiert und kontrolliert werden. Sie erfahren, wie mit den Anforderungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung umgegangen werden kann. Mit Hilfe praktischer Fallbeispiele werden Sie in der Lage sein, Dokumentationen DSGVO-konform zu erstellen. Informieren Sie sich!

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