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Nachträge und andere Auftragsänderungen in Planerverträgen mit der öffentlichen Hand

Webinar - DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Planer und Planerinnen arbeiten für ganz unterschiedliche Personen oder Institutionen. Wenn sie für die öffentliche Hand arbeiten, gibt es eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die beachtet werden müssen. Werden diese Anforderungen nicht beachtet, droht die Nichtigkeit des Vertrages. Deshalb sollten Sie die Grundzüge dieser Regelungen kennen, wenn Sie Büros betreuen, die für die öffentliche Hand tätig sind.
Termin Ort Preis*
26.11.2026 online 186,83 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Das Online-Seminar richtet sich an Juristinnen und Juristen, die wissen möchten, wo die Fußangeln liegen, wenn sich in einem Planervertrag, der mit der öffentlichen Hand geschlossen wurde, Änderungen ergeben. Es ist geeignet für die Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Vergaberecht.

Planer und Planerinnen arbeiten für ganz unterschiedliche Personen oder Institutionen. Wenn sie für die öffentliche Hand arbeiten, gibt es eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die beachtet werden müssen. Werden diese Anforderungen nicht beachtet, droht die Nichtigkeit des Vertrages. Deshalb sollten Sie die Grundzüge dieser Regelungen kennen, wenn Sie Büros betreuen, die für die öffentliche Hand tätig sind.
Ziele/Bildungsabschluss:
Sind die Honorartafeln der HOAI anwendbar –ja oder nein? De-Facto-Vergabe und ihre Folgen Vergaberechtliche Regeln für die Auftragsänderung
Material:
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Online-Seminar richtet sich an Juristinnen und Juristen, die wissen möchten, wo die Fußangeln liegen, wenn sich in einem Planervertrag, der mit der öffentlichen Hand geschlossen wurde, Änderungen ergeben. Es ist geeignet für die Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Vergaberecht.
Seminarkennung:
63957-26
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