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Sicherer Umbau und wesentliche Veränderung von Maschinen

Webinar - IBF Solutions GmbH

In diesem 1-tägigen Seminar erfahren Sie welche rechtlichen Auswirkungen ein Umbau einer Maschine haben kann und was Sie bei der Planung und Umsetzung beachten sollten.

Termin Ort Preis*
23.09.2025 online 1.044,00 €
25.11.2025 online 1.044,00 €
25.06.2026 Schwalbach am Taunus 1.044,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Ausgangssituation: Umbau, Retrofit oder wesentliche Veränderung?

  • Warum die Unterscheidung zwischen Umbau, Retrofit und wesentlicher Veränderung relevant ist.
  • Welche Kriterien dafür sorgen können, dass aus einem Umbau eine „Wesentliche Veränderung“ wird.
  • Welche Pflichten auf Betreiber oder andere involvierte Unternehmen zukommen, wenn es sich tatsächlich um eine wesentliche Veränderung handelt.
  • Warum nachträgliche sicherheitstechnische Verbesserungen immer sinnvoll sind, nachträgliche CE-Kennzeichnungen aber kritisch zu sehen sind. 
  • Wie Sie mit Maschinen umgehen, bei denen CE „vergessen“ wurde. 
  • Maschinenanlagen: Wann entsteht durch die Erweiterung von Anlagen eine neue „Gesamtheit von Maschinen“ bzw. eine „verkettete Anlage“ und was ist dann zu tun? 
     

Entscheidungshilfen: Wesentliche Veränderung oder nicht?

  • Wie die neue Maschinenverordnung ab 2027 das Thema „wesentliche Veränderung“ europäisch regelt. 
  • Welche Hilfestellung liefern europäische Interpretationshilfen (Leitfaden zur aktuellen Maschinenrichtlinie, Blue-Guide) schon heute?
  • Achtung nationaler Arbeitsschutz: Das Land, in dem umgebaut wird, hat erheblichen Einfluss! 
  • Welche Unterschiede in der Auslegung existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz? 
  • Informationen zum BMAS-Interpretationspapier (D), AUVA-Ablaufschema (Ö) und EKAS-Wegleitung (CH).
  • Enorme Kosteneinsparung: Warum bei ausreichenden Schutzmaßnahmen häufig „nur“ ein Umbau lt. Arbeitsschutz notwendig ist.
     

Die Rolle des (nationalen) Arbeitsschutzes

  • Überblick über die Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV): Was sind die wichtigsten Pflichten für Betreiber von Maschinen?
  • Das sind die wichtigsten Unterschiede in Österreich und in der Schweiz.
  • Welcher Sicherheitsmaßstab gilt im Arbeitsschutz? Wann sind sicherheitstechnische Nachrüstungen erforderlich?
  • Wie unterscheiden sich Gefährdungsbeurteilungen (Arbeitsschutz) von Risikobeurteilungen (Maschinenverordnung)?
  • Besteht für alte Maschinen „Bestandsschutz“? Was Sie beim Kauf von gebrauchten Maschinen beachten sollten.
     

Wesentliche Veränderung – Pflichten aus Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung 

  • Warum die Risikobeurteilung auch bei Umbauten der wichtigste Prozessschritt ist.
  • Was unter dem Konzept „Stand der Technik“ zu verstehen ist, und was dies für Sie im Kontext von wesentlichen Veränderungen bedeutet.
  • Worauf Sie bei der Erstellung der technischen Unterlagen bei Umbauten besonders achten sollten. 
  • Sprachliche Anforderungen von Betriebsanleitungen bzw. Unterweisungen: Warum CE-Vorschriften teilweise andere Vorgaben machen als Arbeitsschutzgesetze.
  • Konformitätserklärung: Neue Anforderungen ab 2027 bzgl. der Kennzeichnung! 
     

Praxisbeispiele

  • Erweiterung einer Maschine, z.B. durch Roboter
  • Leistungserhöhung, z.B. Tausch von Motoren gegen schnellere/stärkere Antriebe für mehr Durchsatz
  • Anpassung oder Änderung von Sicherheitstechnik
  • Automatisierung einer bestehenden Maschine
  • Änderungen oder Austausch der Steuerung, z.B. Tausch der SPS
Dauer/zeitlicher Ablauf:
09:00 - ca. 16:30 Uhr (1 Tag)
Material:

Der Teilnahmebetrag enthält die Seminarunterlagen, alle Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Förderung:

VDSI-Zertifizierte Veranstaltung. Für die Teilnahme erhalten Sie: 2 VDSI-Punkte Arbeitsschutz

Zielgruppe:
  • Konstruktion, Elektroplanung, Softwareentwicklung und technische Dokumentation
  • Betriebliche Instandhaltung und After-Sales-Service
  • Einkauf und Beschaffung
  • Importeure und Händler von gebrauchten Maschinen
  • Technischer Vertrieb, Projektmanagement und Projektleitung
  • Produktsicherheit (CE-Koordinatoren, CE-Beauftragte, Compliance Manager)
  • Arbeitssicherheit (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte)
  • Befähigte Personen nach BetrSichV und TRBS 1203
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