Zeichnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Zeichnung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.413 Schulungen (mit 8.054 Terminen) zum Thema Zeichnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Besser präsentieren - wirksamer vortragen - Auf den Punkt kommen! Souverän und wirkungsvoll.
- 03.06.2024- 04.06.2024
- Glashütten
- 2.249,10 €
- 31.07.2024
- Hamburg
- 880,60 €
- 30.10.2024
- München
- 827,05 €
Die Brandschutzordnung ist eine auf das Objekt zugeschnittene Zusammenfassung aller Regelungen zur Brandverhütung und für das Verhalten im Ernstfall. Brandschutzordnungen werden unter anderem von der Gesetzgebung gefordert (z. B. Sonderbauverordnung NRW – Versammlungsstätten) und in vielen Fällen auch von den Versicherern. Grundsätzlich ist eine Brandschutzordnung für jedes Unternehmen und jede Einrichtung sinnvoll und empfehlenswert, um den Brandschutz optimal zu organisieren.
Nach der DIN 14096 müssen Brandschutzordnungen stets auf aktuellem Stand gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person überprüft werden. Zudem enthält die DIN (Ausgabe 05/2014) eine Reihe geänderter Anforderungen für die Teile A, B und C, sodass Aktualisierungen notwendig sind, um die eigene Brandschutzordnung DIN-gerecht zu halten.
Dieser Lehrgang vermittelt das notwendige Hintergrundwissen und die praktischen Fähigkeiten um Brandschutzordnungen normgerecht zu erstellen, zu optimieren sowie regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmenden ein VdS-Lehrgangszertifikat sowie einen Fachkundenachweis gemäß DIN 14096:2014-05.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 6,8 Zeitstunden.
- 26.06.2024- 28.06.2024
- München
- 2.011,10 €
Webinar
Autodesk Inventor - Special Gestelle und Schweißkonstruktion
- 11.07.2024- 12.07.2024
- online
- 1.416,10 €
Webinar
Webinar: Sicherer Umgang mit Bioziden und rechtliche Rahmenbedingungen
- 02.09.2024
- online
- 630,70 €
- 05.08.2024
- Hamburg
- 577,15 €
Key Account Management, KAM, Automotive 2-tägiges Präsenzseminar, Workshop in Eisenstadt
- 22.05.2024- 23.05.2024
- Eisenstadt
- 1.750,00 €
Besoldungsrecht NRW - Grundlagenseminar
- 04.11.2024- 05.11.2024
- Wuppertal
- 880,00 €
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über das aktuelle, in Nordrhein-Westfalen geltende Besoldungsrecht einschließlich der sich aus der Föderalismusreform ergebenden Änderungen (insbesondere Reföderalisierung der Gesetzgebungszuständigkeiten mit daraus resultierenden Konsequenzen). Das erworbene Wissen soll anhand von Beispielen vertieft werden. Auf die Neuerungen durch das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, das zum 1.7.2016 in Kraft getreten ist, wird selbstverständlich eingegangen.
Die Teilnehmer werden gebeten, eine aktuelle Fassung des LBesG NRW mitzubringen.
- 24.06.2024- 26.06.2024
- Düsseldorf
- 1.773,10 €
- 04.11.2024- 06.11.2024
- Köln
- 1.820,70 €
Gefährliche Stoffe können ernsthafte Schädigungen beim Menschen, in der Umwelt sowie an Anlagen und Gebäuden verursachen. Aus diesem Grund wurde die Eigenverantwortung der Arbeitgeber in der novellierten Gefahrstoffverordnung am 26.10.2010, zuletzt geändert durch Artikel 148 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S 626), deutlich verschärft.
So sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die mit der Arbeit verbundenen Gefahren zu erfassen und zu bewerten. Diese Aufgaben können nur fachkundige Personen, d. h. Gefahrstoffbeauftragte, übernehmen.
Gefahrstoffbeauftragte beraten die Geschäftsleitung und alle im Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen zu Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen, auch bei der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.
In unserem dreitägigen Lehrgang werden den beauftragten Personen die Fachkunde vermittelt um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und notwendige Maßnahmen festzulegen. Die Teilnehmenden lernen Struktur und Inhalt der Gefahrstoffverordnung kennen und erhalten praktische Hilfen für die Umsetzung der Verordnung in ihrem Betrieb.
25,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19 Zeitstunden gemäß IDD
* Beinhaltet nicht das Aufgabengebiet von Gefahrgutbeauftragten nach § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) i. V. m. der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)