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Einstufen und klassifizieren von gefährlichen Abfällen

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Eintägiges Sachkundeseminar auf Grundlage des Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts
Termin Ort Preis*
15.05.2024 online 445,00 €
08.10.2024 Offenbach am Main 445,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Eine der wichtigsten aber auch schwierigsten Aufgaben in der Abfallwirtschaft ist die richtige Einstufung und Klassifizierung von Abfällen, insbesondere der gefährlichen Abfälle. Für das Ziel der ordnungsgemäßen Entsorgung sind Vorgaben aus Abfall-, Gefahrgut- und Chemikalien-/Gefahrstoffrecht zu berücksichtigen. Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit, die in den genannten drei Rechtsgebieten nicht zwingend deckungsgleich sind.


Inhalte

Wichtige Rechtsvorschriften zur Klassifizierungvon Abfällen
Abfallrecht, Gefahrgutrecht und Chemikalienrecht

Verantwortlichkeiten bei der Klassifizierungvon Abfällen
Verantwortliche nach Abfall- und Gefahrgutrecht sowie die daraus resultierenden Pflichten

Die Abfallbestimmung nach Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

  • Bedeutung des Abfallschlüssels, der Abfallbranche und des Abfallprozesses sowie stoffspezifischer Abfälle, Spiegeleinträge, HP-Kriterien (Hazardous Properties), Konzentrationsgrenzwerte, POP-Verordnung (Persistente organische Schadstoffe)
  • Abweichungen zwischen abfall- und chemikalienrechtlicher Gefährlichkeit

Die Klassifizierung von Abfällen als gefährliche Güter

  • Abfall im Gefahrgutrecht, Gefährlichkeitskriterien, Ermittlung der Gefahrgutklasse, Klassifizierung in der Praxis, Gefahrgut-Ausnahmeverordnung GGAV 2002 - von der Beförderung ausgeschlossene Abfälle
  • Verantwortlichkeiten im Gefahrgutrecht

Umsetzung in der Praxis - Fallbeispiele
Verschiedene Beispiele und „Fallstricke“ bei der Klassifizierung von Abfällen

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1
Zielgruppe:

Das vorliegende Seminar ist geeignet, die Sachkunde von sog. „Beauftragten Personen“ aus dem Abfallbereich zu erlangen bzw. zu aktualisieren. Angesprochen sind Betriebe, die keinen offiziellen Abfallbeauftragten im Sinne der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) benötigen. Ebenso erfüllt das vorliegende Seminar die Anforderungen für das sog.„sonstige Personal“ im Sinne des § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 6 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Das Buch „Gefährliche Abfälle richtig einstufen und klassifizieren“ ist Teil der Seminarunterlagen.

HINWEIS für Abfallbeaufragte, die eine staatlich anerkannte zweitägige Fortbildung im Sinne des § 9 AbfBeauftrV benötigen! Der Seminartag ist Bestandteil der staatlich anerkannten zweitägigen Fortbildung „Betriebliches Abfallmanagement“.

Seminarkennung:
430
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