Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.
Seminar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
24 UE
Zielgruppe:
Das Seminar zur Erstellung von Sicherheitskonzepten nach MVStättVO eignet sich besonders gut für Betreiber von Versammlungsstätten, Eventmanager und verantwortliche Personen für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse und Sport oder Schule sowie Brandschutzbeauftragte, Facility Manager, Architekten, Meister und Ingenieure.
Seminarkennung:
K950S10064N2522857
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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