Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung, welche als Nachweis der Fortbildung zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde gegenüber der Behörde dient.
Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse zu betreffenden Gesetzen und Verordnungen.
Sie frischen Ihr Wissen im Umgang, der Kennzeichnung und mit Schutzmaßnahmen auf.
Teilnahmevoraussetzungen:
Bestandene Prüfung als sachkundige Person nach ChemVerbotsV oder GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen
Oder
Eine Qualifikation nach §11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Pharmazieingenieure, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekenassistenten, Drogisten, geprüfte Schädlingsbekämpfer)
Zielgruppe:
Personen, welche alle sechs Jahre an Fortbildungen zur Aufrechterhaltung der umfassenden oder eingeschränkten Sachkunde nach §11 Chemikalien-Verbotsverordnung teilnehmen müssen.
Seminarkennung:
K278S05322N2643396
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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