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Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Asbestsachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4

Seminar - TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

03-230 - Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 5 für Asbestsachkundige gemäß TRGS 519 Anlage 4 Anerkannte Auffrischung Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519 Anlage 4
Termin Ort Preis*
auf Anfrage auf Anfrage 617,61 €
firmenintern auf Anfrage
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  • Rechtliche Grundlagen - aktueller Stand
  • TRGS 519 - aktueller Stand
  • Asbest unter den rechtlichen Aspekten der Gefahrstoffverordnung
  • Überdeckungsverbot
  • Reinigen von Asbestzementprodukten
  • Behördliche Ausnahmen
  • DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664) - Geprüfte Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit den aktuellen Ergänzungen
  • Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M 23 - Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
  • Beispiele aus der Praxis mit Erfahrungsaustausch, speziell im Umgang mit fest gebundenen Asbestprodukten

Hinweis:
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 4. Den entsprechenden Grundlehrgang Sachkundelehrgang Asbest gemäß TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4c finden Sie unter der Seminar-Nr. 03-15.

Ziele/Bildungsabschluss:
Der fachgerechte Umgang mit Asbest setzt entsprechende Sachkunde voraus. Um diese auf dem neuesten Stand zu halten, bieten wir den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungslehrgang an. Gemäß Anhang I Nummer 2.4.2 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gelten die Sachkundenachweise für den Zeitraum von sechs Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs. Unser Seminar basiert auf den aktuellen Änderungen in den relevanten Vorschriften für den sachgemäßen Umgang mit Asbest, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Wir erläutern Ihnen die geprüften Verfahren gemäß DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 664) unter Berücksichtigung der neuesten Ergänzungen. Zudem infomieren wir Sie über die Entwicklung und den aktuellen Stand der TRGS 519. Unsere Experten geben Ihnen praxisnahe Hinweise für den sicheren Umgang mit Asbest, sodass Sie optimal auf Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten vorbereitet sind.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 4. Den entsprechenden Grundlehrgang Sachkundelehrgang Asbest gemäß TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4c finden Sie unter der Seminar-Nr. 03-15.
Material:
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Zielgruppe:
Personen, die über einen Nachweis der Sachkunde gemäß TRGS 519 Nummer 2.7 Anlage 4 verfügen.
Seminarkennung:
03-230
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