Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben".
Der Kranführer muss täglich vor dem Einsatz seinen Kran mit allen Bestandteilen auf Sicherheitsmängel überprüfen und diese ggf. sofort dem Vorgesetzten melden. Dies schreiben u. a. das ArbSchG, die BetrSichV sowie DGUV V1 und V52 vor. Der Kranführerschein ist zwar unbefristet gültig, die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.
- Rechtliche Grundlagen - Gesetzliche Änderungen - Unfallgeschehen - Betriebliche Vorschriften und Anweisungen - Arbeitssicherheit - Betrieb von Kranen und sicheres Anschlagen von Lasten - Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten - Praxis (Fahren, Anschlagen)
Ziele/Bildungsabschluss:
Seminarziel: Diese Schulung zielt darauf ab, Ihre vorhandenen Fähigkeiten aufzufrischen und Sie überdie neuesten technischen Entwicklungen, Vorschriften und rechtlichen Änderungen zu informieren.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzungen: Kranführerschein.Die Teilnehmenden müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift anwenden können.
Material:
Nach erfolgreicher Teilnahme an der jährlichen Unterweisung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Ihre aktuelle Kenntnisaktualisierung bestätigt.
Förderung:
Förderung: Für Teilnehmer/innen aus Baden-Württemberg ist eine Förderung von 30% bzw. 70% der Seminargebühren aus ESF-Mitteln möglich.
Zielgruppe:
Erfahrene Kranführer/innen mit Kranführerschein.
Anbieterinformationen
Bildungszentrum Holzbau
Frau Carmen Benkert Leipzigstraße 13 und 21
88400 Biberach an der Riß
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