Nach Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes im Juli 2015 sind Betreiber kritischer Infrastrukturen im Sektor Verkehr nach §8a BSIG aufgefordert die Sicherheit ihrer Informationstechnischen Systeme zu erhöhen. Daher müssen sich Betreiber die Fragen zu stellen, ob Sie der KritisV obliegen und welche Art von technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie zu erfüllen haben.
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