Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (online) Bundesweit anerkannte Fortbildung zur Aktualisierung der Sachkunde nach § 28 Abs. 3 GenTSV
Fernlehrgang - KIT - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit müssen gemäß § 28 und § 30 der Gentechniksicherheitsverordnung (GenTSV) die für ihre Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen. Diese umfasst unter anderem den Besuch einer behördlich anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Der Kurs wendet sich an künftige Projektleitungen und Beauftragte für die Biologische Sicherheit, die im Rahmen gentechnischer Arbeiten zu bestellen sind. Die Fortbildungsveranstaltung ist im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GenTSV vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt.
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