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Recht für Revisoren II

Webinar - HAUB + PARTNER GmbH

Dolose Handlungen können nur dann verfolgt werden, wenn die Arbeit der Internen Revision frei von Fehlern in der Rechtsanwendung und Beweiserhebung ist. Gleichzeitig muss sich jeder Interne Revisor persönlich absichern, um nicht selbst angreifbar zu werden und Gefahr zu laufen, selbst in die strafrechtliche Schusslinie zu geraten. Im Vordergrund steht daher die sichere und einwandfreie Anwendung des geltenden Rechts.

In diesem Seminar erhalten Sie einen detaillierten Überblick über einschlägige Delikte und den rechtssicheren Umgang mit diesen in der Revisionspraxis. Sie lernen, wirtschaftskriminelle Handlungen einwandfrei zu identifizieren, ohne sich selbst strafbar zu machen.

HÖCHST BRISANT – AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN:

Mitarbeiter/-innen der Internen Revision können sich durch Unterlassen strafbar machen (BGH, Urt. v. 17.7.2009 – 5 StR 394/08 = BGHSt 54,44). Auf der anderen Seite können Ermittlungsergebnisse bei „falscher“ Vorgehensweise unbrauchbar werden (BAG, Urt. v. 20.6.2013, 2 AZR 546/12 – Spindkontrolle). Das Seminar dient der Eingrenzung strafrechtlicher Aspekte der täglichen Arbeit der Internen Revision und damit auch der Begrenzungpersönlicher Risiken. 

Termin Ort Preis*
18.09.2024 Eschborn 1.178,10 €
18.09.2024 online 1.059,10 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Dolose Handlungen aufdecken, ohne sich selbst arbeits- oder strafrechtlich angreifbar zu machen

Grundlagen der Strafbarkeit

Persönliche Risiken für Interne Revisoren

EDV-Strafrecht

Einzelne Delikte richtig erkennen und zuordnen

Ihr Nutzen:

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Interner Revisor bei der Aufdeckung von Straftaten.

Erfahren Sie, welche Beweissicherungsmaßnahmen Sie durchführen müssen, um bestens abgesichert zu sein.

Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Interne Revisoren, Controller, Risikomanager und Compliance Officer.
Seminarkennung:
03H7194
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