Seminar - Rhein-Erft Akademie GmbH
Aufbaulehrgang gem. § 22 SGB VII in Verbindung mit § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001
In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei den Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen, insbesondere mit Blick auf Vorhandensein und Einsatz von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung, vorzubeugen. Darüber hinaus wirken Sicherheitsbeauftragte bei Unterweisungen und zur Motivation von Mitarbeitern zu sicherem und gesundheitsförderndem Verhalten mit.
Termin | Ort | Preis* |
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03.11.2026 | Hürth | 642,60 € |