Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Im Steuerrecht ist der Wandel die einzige Konstante. Was gestern noch gängige Praxis bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) war, kann heute durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) oder eine neue Verwaltungsanweisung hinfällig sein. Für die öffentliche Hand bedeutet dies: Wer sich auf altem Wissen ausruht, riskiert fehlerhafte Bescheide und finanzielle Nachteile.
Dieses Seminar ist Ihr Radar für die jüngsten Änderungen in der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Wir filtern die Flut an neuen Urteilen und BMF-Schreiben und destillieren daraus das, was für Sie wirklich zählt.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
Kurzformat (4 Stunden), Zeitraum 08:30 - 13:00 Uhr
Ziele/Bildungsabschluss:
Aktualität durch den kompakten Überblick über die neueste Rechtsprechung von BFH, EuGH und den Finanzgerichten.
Orientierung an frischen Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben zur korrekten Umsetzung in der Behördenpraxis.
Sicherheit bei der Bewertung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) im Lichte aktueller körperschaftsteuerlicher Entscheidungen.
Präzision in der Anwendung neuer umsatzsteuerlicher Grundsätze auf spezifische Sachverhalte der öffentlichen Hand.
Weitblick für die direkten Auswirkungen der Judikatur auf bestehende steuerliche Gestaltungen und Verträge.
Gewissheit über akuten Handlungsbedarf zur Vermeidung von Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine formalen Voraussetzungen. Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger und Mitarbeitende in Steuer- und Finanzabteilungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), die ihr steuerrechtliches Wissen aktuell halten wollen.
Technische Voraussetzungen:
Sie benötigen einen Laptop oder PC, der über eine Webcam und ein Mikrofon verfügt.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Lehrgangsverlauf/Methoden
Wir gestalten Fortbildungen so, dass Sie das Wissen am nächsten Tag direkt anwenden können. Interaktiv, verständlich und auf den Verwaltungsalltag zugeschnitten.
Konkrete Fallbeispiele: Wir lesen keine Gesetze vor. Wir arbeiten mit echten Fällen aus Bauamt, Personalstelle und Kämmerei. Unsere Dozenten übersetzen Juristendeutsch in verständliche Handlungsempfehlungen.
Werkzeuge für den Schreibtisch: Sie gehen nicht nur mit Wissen nach Hause, sondern mit Werkzeugen. Checklisten, Musterbescheide und Leitfäden gehören zu jedem Seminar dazu.
Interaktiver Austausch: Fragen sind erwünscht. Unsere Seminare (gerade auch online) leben vom Austausch der Teilnehmenden. So profitieren Sie von den Erfahrungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Unsere Schritte zur Seminarplanung:
Wir verstehen uns als Kuratoren für Verwaltungswissen. Unser Anspruch: Jedes Seminar muss so aktuell und praxisnah sein, dass es einer rechtlichen Prüfung standhält und gleichzeitig im Arbeitsalltag wirklich hilft.
1. Nur wer Verwaltung lebt, darf lehren
Bevor Referierende bei Publivio starten, prüfen wir nicht nur ihre fachliche Expertise, sondern auch ihre „Behörden-Kompetenz“. Verstehen sie die Strukturen einer Kommune? Kennen sie die Zwänge des Haushaltsrechts?
2. Wir hören zu, und handeln dann
Nach dem Seminar ist vor dem Seminar. Wir holen nach jeder Veranstaltung strukturiertes Feedback der Teilnehmenden ein. Dabei fragen wir nicht nur nach der Zufriedenheit, sondern nach der Anwendbarkeit des Wissens. Kritik verschwindet nicht in der Schublade, sondern führt direkt zur Anpassung der Fortbildung.
3. Immer auf dem neuesten Stand
Verwaltungswissen veraltet schnell. Ein Seminar zum Vergaberecht, das Urteile vom letzten Monat ignoriert, ist wertlos. Unsere Referierenden scannen permanent Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechungen. Wir garantieren, dass unsere Skripte und Inhalte immer die aktuelle Rechtslage abbilden.
4. Methodik statt Monolog
Wir prüfen unsere Konzepte regelmäßig auf didaktische Qualität. Frontalunterricht war gestern. Wir stellen sicher, dass in jedem Format – ob Online oder im Silent Green – Raum für Rückfragen, Fallbeispiele und Interaktion bleibt. Denn nur aktives Lernen verankert Wissen nachhaltig.
Konkrete Fallbeispiel
Material:
Im Anschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Förderung:
Keine Förderung möglich. Die Fortbildung richtet sich an Behörden und öffentliche Einrichtungen, die die Kosten in der Regel über ihr internes Fortbildungsbudget abrechnen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Entscheidungsträger und Mitarbeitende in Steuer- und Finanzabteilungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), die ihr steuerrechtliches Wissen aktuell halten wollen.