Seminare zum Thema e-Government
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 5 Seminare (mit 23 Terminen) zum Thema e-Government mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:Umgang mit eGovernment - Modul C - BLENDED-LEARNING
- Termin auf Anfrage
- Augsburg
- 250,00 €

Digitalisierung von Verwaltungsprozessen: Von der Projektplanung bis zur -durchführung
- 29.03.2021
- Hamburg
- 702,10 €

Aktuelles zu Bilanzen, Steuern und Abschluss
- 14.06.2021
- Wuppertal
- 690,00 €

Digitale Rechnungen und E-Invoicing
- 03.02.2021
- Hamburg
- 749,70 €
Zum Thema
Digitale Rechnungen und E-Invoicing sind in vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Gerade die Optimierung des Prozesses von der Bestellung, Leistungsannahme, Rechnungsprüfung bis zur Bezahlung und Buchung sollten hier im Vordergrund stehen, sog. Prozessorientiertes Rechnungswesen. Dabei gibt es rechtliche und steuerliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.
Die Finanzverwaltung verlangt auch ein internes und später nachvollziehbares Kontrollverfahren (sog. Verfahrensdokumentation, BMF-Schreiben vom 02.07.2012 und vom 23.05.2016), sodass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Rechnung sichergestellt sind. Das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 zu den GoBD hat die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen ergänzt und verschärft.
Daneben sind technische Grundlagen und Besonderheiten der (elektronischen) Archivierung von Bedeutung, um die geforderten handelsrechtlichen wie auch steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.
Auch die Bundesregierung hat mit der E-Rechnungsverordnung vom 06.09.2017 die Weichen zur elektronischen Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern gestellt.
Mit der Richtlinie für E-Rechnungen verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis spätestens zum 27.11.2018 die Abrechnung von öffentlichen Aufträgen mit elektronischen Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern einzuführen.
Verpflichtungen zur Erstellung und Übertragung elektronischer Rechnungen für die leistenden Unternehmer gelten jedoch erst ab dem 27.11.2020. Jedoch sollten bei geplanten oder derzeitigen Unternehmensentscheidungen beim E-Invoicing die neuen Formate und Übertragungswege mit Weitsicht im Vorfeld berücksichtigt werden.
In diesem Seminar erhalten Sie Antworten auf die in der Praxis am häufigsten gestellten Fragen:
- Welche Vorteile bietet das E-Invoicing gegenüber der Papierrechnung bzw. welche neuen Herausforderungen müssen berücksichtigt werden?
- Welche Erleichterungen bietet das ZUGFeRD-Verfahren oder andere Datenformate?
- Wie kann das E-Invoicing vom Bestellprozess bis zur Archivierung integriert werden?
- Welche Auswirkungen hat das BMF-Schreiben zu den GoBD auf die Buchführung und Archivierung?
- Was bedeutet eine revisionssichere Aufbewahrung?
- Welche Anforderungen muss die IT erfüllen?
- Wie müssen in Zukunft öffentliche Aufträge elektronisch abgerechnet werden?
- Welche Bedeutung hat das Format XRechnung und kann auch ZUGFeRD verwendet werden?

Elektronische Rechnungen in der öffentlichen Verwaltung
- 03.02.2021
- Hannover
- 749,70 €
Das Thema:
Mit dem sog. E-Rechnungsgesetz werden die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 in nationales Recht umgesetzt.
Auf Bundesebene, d.h. aus bundesrechtlicher Betrachtung, besteht ab dem 27. November 2020 für den leistenden Unternehmer (Rechnungsaussteller) die Verpflichtung, Rechnungen in elektronischer Form beim öffentlichen Auftraggeber einzureichen.
Damit besteht die Verpflichtung zur Digitalisierung der behördlichen Prozesse, nicht nur der Rechnungseingangsprozesse. Durch die Regelung des § 2b UStG werden sich öffentlich-rechtliche Auftraggeber spätestens ab dem 1. Januar 2021 verstärkt mit den steuerrechtlichen GoBD auseinandersetzen müssen.
Der Grund findet sich in der unionsrechtlich gebotenen gesetzlichen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts, § 2b UStG.
Somit greifen die allgemeinen steuerrechtlichen Anforderungen aus den GoBD (auch) für die öffentlich-rechtlichen Auftraggeber. Bei steuerrechtlichen Prozessen besteht die Gefahr, dass Fehler unterlaufen. Hat jedoch der Steuerpflichtige im Vorfeld keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um steuerrechtliche Fehler zu vermeiden, kann es zu einer persönlichen Haftung der Verantwortlichen kommen (BMF-Schreiben vom 23.05.2016).
Zielsetzung des Seminars:
- Aus den oben genannten Gründen ist es für öffentlich-rechtliche Auftraggeber bedeutsam, die in ihrer Einheit bestehenden Prozesse zu dokumentieren und auf den digitalen Workflow umzustellen. Hierbei wird auf die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Besonderheiten hingewiesen und das Thema Digitalisierung des Rechnungsworkflows und es „Ersetzenden Scannens“ in den Vordergrund gestellt.
- Es werden hiermit die Grundlagen zum Aufbau eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) geschaffen.
