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Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden

Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.


Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?

Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.

Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.

Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.


Was lernt man in Brandschutz Seminaren?

Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:

  • Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
  • Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
  • Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
  • Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
  • Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
  • Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
  • Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken

Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.


Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
  • Freiberufliche Brandschutzsachverständige
  • Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
  • Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
  • Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
  • Betreiber elektrischer Anlagen
  • Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen


Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.


Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter

Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.



Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 744 Schulungen (mit 2.256 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 21.09.2026- 24.09.2026
  • Sulzbach
  • 1.541,05 €
8 weitere Termine

  • 29.09.2026
  • Köln
  • 862,75 €


Dieser eintägige Lehrgang dient zur vorgeschriebenen Auffrischung (alle 5 Jahre) des Kompetenznachweises für Fachkräfte für Feststellanlagen.
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.

* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

Webinar

  • 17.06.2026
  • online
  • 470,05 €
1 weiterer Termin

Optimieren Sie Ihr Instandhaltungsmanagement im Facility Management durch eine rechtssichere Organisation. In diesem Seminar lernen Sie, Instandhaltungsstrategien effizient zu planen, Kosten zu senken und Haftungsrisiken für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) gezielt zu minimieren, um einen störungsfreien Gebäudebetrieb zu garantieren.

  • 30.09.2026- 16.10.2026
  • Köln
  • 1.933,75 €
1 weiterer Termin

4-tägige Aufbauschulung für Absolventen der Veranstaltungen Sem.-Nr. 10059 oder Sem.-Nr. 10064.

Webinar

  • 06.10.2026
  • online
  • 360,00 €


Die stetig wachsende Bedeutung erneuerbarer Energien hat in den letzten Jahren die Nutzung von Photovoltaikanlagen deutlich vorangetrieben. Dabei bergen diese, wie jede elektrische Installation, ein gewisses Gefahrenpotential hinsichtlich der Entstehung eines Brandes. Dennoch ist es unzweifelhaft, dass zusätzliche PV-Flächen benötigt werden. Dafür bieten sich die vielen – ungenutzten – Dächer an.
Gegenstand des Seminars ist eine fundierte und praxisorientierte Auseinandersetzung mit bautechnischen und bauordnungsrechtlichen Anforderungen, die bei der Installation von PV-Anlagen auf Dächern zu beachten sind. Der Fokus liegt auf kritischen brandschutzrelevanten Punkten und zeigt Lösungsmöglichkeiten für die Planung und Ausführung auf.

Webinar

  • 06.10.2026
  • online
  • 360,00 €


Bei maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA) werden Brandgase und Rauch mittels Entrauchungsventilatoren abtransportiert. Die Auslösung erfolgt in der Regel durch die Brandmeldeanlage. MSR-Technik (Mess- Steuerungs- und Regelungstechnik) steuert und regelt die einzelnen Komponenten des Systems. Aufgrund ihrer Sicherheitsrelevanz sind MRA-Anlagen prüfpflichtig im Sinne der Muster-Verordnung über die Prüfungen von technischen Anlagen und wiederkehrend instand zuhalten.

Das Seminar vermittelt Fachwissen zur Planung und Dimensionierung von MRA-Anlagen gemäß DIN 18232-5 bzw. DIN EN 12101-3. Planungsgrundsätze und Einbauregeln sowie Ansteuerung, Regulierung und Energieversorgung werden anschaulich und nachvollziehbar erläutert. Zur Auslegung der Anlagenkomponenten werden Handrechenverfahren vorgestellt und an Praxisbeispielen demonstriert.
Notwendige Unterlagen und Dokumentationen bei Abnahmen und Prüfungen sowie wiederkehrenden Instandhaltungen werden besprochen.

  • 06.10.2026- 07.10.2026
  • Köln
  • 1.368,50 €



„Dank des VdS-Lehrgangs habe ich nun ein tiefgehendes Verständnis für die einschlägigen Vorschriften, Normen und Best Practices. Ich habe gelernt, wie man die Sicherheit und Funktionalität elektrischer Anlagen effektiv bewertet und mögliche Risiken identifiziert. Praktische Übungen und Fallstudien ermöglichten es mir, mein Wissen in realen Szenarien anzuwenden. Die erfolgreiche Absolvierung dieses Lehrgangs hat mich nicht nur beruflich weitergebracht, sondern auch mein Vertrauen gestärkt, wenn es darum geht, Sachverständigenaufgaben im Bereich elektrischer Anlagen zu übernehmen.“
Recep Damar | Projektmanager TGA & TK & EEA Digitalisierung

Falls Sie die Qualifikation zum VdS-anerkannten Sachverständigen anstreben, lesen Sie bitte zuallererst die VdS 2228. Bei Fragen zur Prüfung bzw. Zertifizierung wenden Sie sich bitte an efl@vds.de
Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Deshalb sind regelmäßige Prüfungen ein wichtiger Beitrag zur Schadenverhütung. Feuerversicherer können mit den zu Versichernden vereinbaren, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden (Klausel SK 3602 – Elektrische Anlagen). Die Anerkennung dieser Prüfenden erfolgt nach den Richtlinien VdS 2228.
Dieser Lehrgang basiert auf der jahrzehntelangen Erfahrung aus Anlagenrevisionen nach Klausel SK 3602. Er gibt einen Überblick über Anforderungen einer Prüfung aus Sicht des Sach- und Brandschutzes und kann im Zusammenhang mit dem Sachverständigen-Anerkennungsverfahren nach VdS 2228 die persönliche Vorbereitung zur Qualifikationsprüfung abrunden und vertiefen.
Für die Anerkennung als Sachverständige nach VdS 2228 ist unabhängig von diesem Lehrgang eine gesonderte Auftragserteilung notwendig. Die Teilnahme an der Sachverständigenprüfung setzt diese Auftragserteilung voraus. Der Lehrgang ersetzt keinesfalls die persönliche Vorbereitung auf die Sachverständigenprüfung, es besteht jedoch die Möglichkeit, im Anschluss an den Lehrgang Fragen zu den Prüfungsthemen zu diskutieren.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 07.10.2026- 09.10.2026
  • Köln
  • 1.892,10 €


In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser), sind Sprachalarmanlagen (SAA) als Bestandteil von Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Wird ein Brand von der Brandmeldeanlage detektiert, können mithilfe einer Sprach­alarmanlage gezielt Informationen, zum Beispiel Verhaltensanweisungen, an Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher weitergegeben werden.
SAA sind nach der DIN VDE 0833 Teil 4 auszuführen. Hier wird das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen thematisiert, die von einer Brandmeldeanlage entsprechend der DIN VDE 0833 Teil 2 und DIN 14675 angesteuert werden.
24,6 Unterrichtseinheiten bzw. 18,5 Zeitstunden gemäß IDD

Webinar

  • 12.10.2026
  • online
  • 150,00 €


Seit der im Januar 2020 veröffentlichten Novellierung der MVV TB gibt es mit dem Anhang 14 eine „Technische Regel Technische Gebäudeausrüstung – TR TGA“. In dieser technischen Regel werden konkrete Anforderungen für Planung, Ausschreibung und Ausführung der Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung beschrieben.


Erstmalig wurde auch festgelegt, welche harmonisierten Anforderungen aus den europäischen Bauproduktnormen in welcher Ausprägung in der Planung anzugeben sind und anhand welcher Stufen- und Klassenmöglichkeiten der Planer Festlegungen für das konkrete Vorhaben treffen muss.


In den Seminaren werden die nationalen Anforderungen an die jeweilige prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlage sowie die Feuerungsanlagen kompakt vorgestellt und erläutert. Konkret wird dabei an Beispielen aufgezeigt, welche Leistungsangaben notwendig sind, um diese Anlagen ordnungsgemäß zu planen und auszuführen. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch das Thema der Ver- und Anwendung von Bauprodukten und Bauarten einschl. der damit verbundenen Nachweisverfahren.

  • 12.10.2026
  • München
  • 862,75 €


Ab 01.01.2026 NEU: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und torenLaut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 13.10.2026
  • München
  • 862,75 €


Dieser eintägige Lehrgang dient zur vorgeschriebenen Auffrischung (alle 5 Jahre) des Kompetenznachweises für Fachkräfte für Feststellanlagen.
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.

* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
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