Seminare
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Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden

Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.


Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?

Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.

Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.

Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.


Was lernt man in Brandschutz Seminaren?

Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:

  • Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
  • Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
  • Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
  • Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
  • Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
  • Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
  • Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
  • Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken

Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.


Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?

Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:

  • Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
  • Freiberufliche Brandschutzsachverständige
  • Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
  • Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
  • Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
  • Betreiber elektrischer Anlagen
  • Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen


Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.


Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter

Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.



Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 852 Schulungen (mit 3.521 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 3.082,10 €

  • 21.09.2026
  • Eggenstein-Leopoldshafen
  • 285,00 €
2 weitere Termine

Der Einsatz von Atemschutzgeräten für Arbeit, Rettung und Fluchtzwecke und die zugehörigen Anforderungen werden durch die DGUV Regel 112-190 geregelt.
Der Kurs vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse vor der erstmaligen Maskenbenutzung. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage eines Nachweises der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Grundsätze nach G 26.2 vor Kursbeginn.

  • 20.04.2027- 21.04.2027
  • Hamburg
  • 1.469,65 €


Herstellerneutrale Weiterbildung zur Fachkraft
Hinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 20 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 15 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2*, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Sind Sie bereits Fachkraft?
Haben Sie den Lehrgang Fachkraft für Festellanlagen bereits besucht und möchten Ihren Fachkraft-Status auffrischen? Hier geht es zur Buchung des eintägigen Auffrischungslehrgang: Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
Kombinationsmöglichkeit
Kombinieren Sie die Lehrgänge „Fachkraft für Feststellanlagen“ und „Fachkraft für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster“ und erweitern Sie Ihre Fachkompetenz im Bereich sicherheitsrelevanter Abschlüsse und automatisierter Systeme. Sie verbinden fundiertes Wissen über Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen mit praxisorientierten Kenntnissen zu kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern – inklusive rechtlicher Anforderungen, normgerechter Prüfungen, Wartungen und vollständiger Dokumentation. So qualifizieren Sie sich effizient für ein erweitertes Tätigkeitsfeld im vorbeugenden Brandschutz und in der sicheren Instandhaltung moderner Gebäudeanlagen.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • 08.03.2027- 09.03.2027
  • Köln
  • 1.469,65 €


Herstellerneutrale Weiterbildung zur Fachkraft
Hinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 20 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 15 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2*, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Sind Sie bereits Fachkraft?
Haben Sie den Lehrgang Fachkraft für Festellanlagen bereits besucht und möchten Ihren Fachkraft-Status auffrischen? Hier geht es zur Buchung des eintägigen Auffrischungslehrgang: Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
Kombinationsmöglichkeit
Kombinieren Sie die Lehrgänge „Fachkraft für Feststellanlagen“ und „Fachkraft für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster“ und erweitern Sie Ihre Fachkompetenz im Bereich sicherheitsrelevanter Abschlüsse und automatisierter Systeme. Sie verbinden fundiertes Wissen über Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen mit praxisorientierten Kenntnissen zu kraftbetätigten Toren, Türen und Fenstern – inklusive rechtlicher Anforderungen, normgerechter Prüfungen, Wartungen und vollständiger Dokumentation. So qualifizieren Sie sich effizient für ein erweitertes Tätigkeitsfeld im vorbeugenden Brandschutz und in der sicheren Instandhaltung moderner Gebäudeanlagen.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage
1 weiterer Termin

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B

1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich

1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger











2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen

2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen

2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis

2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen

2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen

2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden

2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme

2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz

2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten


2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)

2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel

2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration

2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume

2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen

2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht

2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe


Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.

- schriftliche Prüfung -

Blended Learning

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 149,99 €


Ziel der Brandschutzhelfer Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • Sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B

1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich

1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger











2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen

2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen

2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis

2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen

2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen

2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden

2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme

2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz

2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten


2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)

2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel

2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration

2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume

2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen

2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht

2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe


Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.

- schriftliche Prüfung -

E-Learning

  • 01.10.2026- 31.10.2027
  • online
  • 1.900,00 €
2 weitere Termine

Dieser Kurs ist ideal für Dich, um die Grundlage für eine Tätigkeit als Energieberater:in zu schaffen. Mit einer der beiden Aufbaukursen “Energieberater:in für Wohngebäude oder Nicht-Wohngebäude” ist dann eine Qualifizierung und Listing in der EEE-Liste als Energieberater:in möglich.

  • Wichtige Grundlagen zu Gebäudehüllen, Anlagetechnik, rechtlichen Bestimmungen und der Bilanzierung von Gebäuden
  • Verschiedene Fördermöglichkeiten für die Energieberatung und energetische Sanierung
  • Dein Wissen durch echte Fallstudien und praxisnahe Projekte zu vertiefen
  • Das Fernstudium ist von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 7449724 zugelassen.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


Der Kurs "Haustechnik" ist praxisnah und leicht verständlich aufgebaut und vermittelt Ihnen genau die fachlichen und fachübergreifenden Kenntnisse, die Sie als Spezialist/in für Haustechnik benötigen. Mit dieser Qualifikation können Sie die Funktionalität und Sicherheit in Räumen, Gebäuden, Außenanlagen und technischen Einrichtungen gewährleisten und anspruchsvolle Aufgaben rund um Wartung und Instandhaltung von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Aufzuganlagen erfüllen. Zu Ihrem Lernstoff gehören die Versorgungstechnik für Strom, Gas und Wasser sowie die Anforderungen an die Entsorgung von Abwasser und Abfall.

Webinar

  • 26.02.2027
  • online
  • 654,50 €


Feuerwehrlaufkarten normgerecht erstellen und Anforderungen nach DIN 14675 sicher umsetzen
Feuerwehrlaufkarten sind ein wesentlicher Bestandteil von Brandmeldeanlagen. Sie unterstützen Einsatzkräfte dabei, den ausgelösten Melder schnell zu lokalisieren und den betroffenen Bereich ohne Zeitverlust zu erreichen. Voraussetzung dafür sind Feuerwehrlaufkarten, die den Anforderungen der DIN 14675-1 entsprechen und alle relevanten Informationen übersichtlich darstellen.
Im Online-Seminar erwerben Sie die grundlegenden Kenntnisse zur Erstellung normgerechter Feuerwehrlaufkarten. Sie lernen die wesentlichen Anforderungen der DIN 14675-1 kennen und erhalten einen Überblick über Aufbau, Bestandteile und Inhalte einer Feuerwehrlaufkarte. Darüber hinaus werden zentrale Begriffe erläutert und verschiedene Melderarten vorgestellt, sodass Sie die Zusammenhänge zwischen Brandmeldeanlage und Feuerwehrlaufkarte besser einordnen können.
Das Seminar richtet sich an Planende, Mitarbeitende von Ingenieurbüros und Behörden sowie Brandschutzbeauftragte, die Feuerwehrlaufkarten erstellen, prüfen oder beauftragen. Die vermittelten Inhalte unterstützen Sie dabei, Anforderungen sicher zu bewerten und Feuerwehrlaufkarten fachgerecht umzusetzen. Damit schaffen Sie die Grundlage für eine eindeutige Orientierung der Einsatzkräfte und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem reibungslosen Ablauf im Einsatzfall.
Ihr Nutzen

Sie erhalten einen kompakten Überblick über die grundlegenden Anforderungen an Feuerwehrlaufkarten.
Sie erkennen, welche Bestandteile erforderlich sind und welche Informationen nicht Bestandteil einer Feuerwehrlaufkarte sind.
Sie ordnen Melderarten sowie deren Bedeutung für die Erstellung von Feuerwehrlaufkarten sicher ein.
Sie lernen häufige Planungs- und Bewertungsfehler frühzeitig zu erkennen.
Wertvolle Ergänzung: Sie ergänzen Ihre Kenntnisse ideal durch den Lehrgang Professionelles Erstellen von Feuerwehrplänen.

VdS Online-Seminar

Alle Online-Seminare sind live und interaktiv
begrenzte Teilnehmerzahl
individuelle Fachfragen werden eingebunden
Austausch mit Referierenden und Moderation jederzeit möglich

Mehr Wissen gewünscht?
Zur intensiveren Auseinandersetzung mit dem Themenfeld Brandschutzpläne bietet das VdS-Bildungszentrum auch praxisnahe Präsenzlehrgänge für Personen, die Pläne erstellen, bewerten oder prüfen:Der fünftätige Lehrgang Professionelles Erstellen von Feuerwehrplänen umfasst unter anderem zwei Begehungen sowie eine schriftliche und eine müdliche Prüfung zur Erlangung der Fachkunde nach DIN 14095.Im zweitätigen Praxisworkshop Flucht- und Rettungspläne werden die zur Erstellung und Aktualisierung erforderlichen Inhalte nach DIN ISO 23601, ASR A1.3 und ASR A2.3 vermittelt.
Weiterbildungsmaßnahmen nach IDD
Der Lehrgang erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) bzw. § 7 Vers-VermV und umfasst 6 Unterrichtseinheiten bzw. 4,5 Zeitstunden. Geeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS.

  • 21.09.2026- 22.09.2026
  • Bremen
  • 904,40 €
22 weitere Termine

Praxisnah qualifiziert für wirksamen Arbeitsschutz im Betrieb
1 ... 69 70 71 ... 86

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Sie haben einen individuellen Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen oder suchen einen Trainer / Coach zur Festanstellung? Sie wünschen sich eine maßgeschneiderte Weiterbildung oder ein Brandschutz Inhouse-Seminar? Dann starten Sie doch einen kostenfreien Suchauftrag unter Seminarmarkt.de/Gesuche.

Seminarwissen

Seminarwissen aus der Infothek

Auf dem Weiterbildungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Seminaren, Trainings und Workshops. Welches passt zu mir? Welcher Abschluss lohnt sich für meine Karriere? In unserer Infothek gehen wir auf die unterschiedlichsten Themen aus der Welt der Seminare, Weiterbildungen und Kurse ein.


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