Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU importiert wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden. Von der richtigen Einreihung (Tarifierung) hängen beispielsweise die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzbegünstigungen, Exportkontrollmaßnahmen sowie erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab. Eine falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen durch den Zoll und kann für Exporteur und Importeur erhebliche Konsequenzen haben.
- Aufbau und Inhalt des Zolltarifs - Allgemeine Vorschriften AV1 bis AV6 - Anmerkungen und Erläuterungen zu Abschnitten und Kapiteln - Ermittlung der richtigen Position und Codenummer - NEU: Einreihen mit KI-Unterstützung - Übungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Der Elektronische Zolltarif (EZT)
- Vorstellung der Internetplattform „EZT-online“ - Übungen zur Handhabung des elektronischen Zolltarifs - Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif, Übungsfälle
Rechtliche Folgen der Einreihung
- Zollsätze, Anti-Dumpingzölle - Verbote und Beschränkungen - Haftungsrisiken bei falscher Einreihung in den Zolltarif - Zolltarifauskünfte und verbindliche Zolltarifauskünfte
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Seminar
Zielgruppe:
Verantwortliche Mitarbeiter der Import- und Exportabteilungen; Zollsachbearbeiter*innen; Geschäftsführer*innen, Prokuristen
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern.
Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt.
Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.