Lernen Sie, wie Sie Verpflichtungen gemäß Paragraph 53 KrWG sowie AbfAEV erkennen und rechtssicher umsetzen.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
8 UE
Ziele/Bildungsabschluss:
Sie kennen die wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), des Transportrechts und des Gefahrgutrechts, die für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen zu beachten sind.
Sie sind mit den Anzeige- und Überlassungspflichten vertraut.
Sie werden in die Lage versetzt, Ihre Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler – gewerbsmäßig bzw. in wirtschaftlichen Unternehmen – von nicht gefährlichen Abfällen rechtssicher wahrzunehmen und wissen, diese in der Praxis Ihres Unternehmens rechtskonform wahrzunehmen.
Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung als Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 53 KrWG.
Zielgruppe:
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen sowie alle Akteure, die beratend im Auftrag des Abfallerzeugers in den Entsorgungsvorgang involviert sind oder als Verpflichteter im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe tätig werden.
Seminarkennung:
K170S06061N2543043
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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