Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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27.06.2024- 28.06.2024 | Offenbach am Main | 610,00 € |
Im Gefahrgutbereich gibt es regelmäßig Änderungen, die Gefahrgutbeauftragte und/oder andere beauftragte Personen in die betriebliche Praxis umsetzen müssen.
Ohne regelmäßige Fortbildung ist es kaum möglich, in dieser komplexen Materie auf dem neuesten Stand zu bleiben. Gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen Gefahrgutbeauftragte ihre Fachkunde daher alle fünf Jahre durch eine erfolgreich bestandene IHK-Prüfung belegen. Wird innerhalb der fünfjährigen Gültigkeit des EG-Schulungsnachweises erfolgreich an einer IHK-Prüfung teilgenommen, gilt die Fachkunde für weitere fünf Jahre.
Die zweitägige Schulung dient zur Aktualisierung der Kenntnisse und dient der gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Schulungsraum abzulegen.
Im Anschluss an die Schulung besteht die Möglichkeit, die IHK-Prüfung im Seminarraum abzulegen! Bitte schicken Sie uns zusammen mit Ihrer Anmeldung Ihren gültigen EG-Schulungsnachweis zu.
Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
§ 4 GbV: ... Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird ab dem Zeitpunkt des Ablaufs um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises eine Prüfung nach § 6 Abs. 4 bestanden hat.
§ 6 (4) GbV: Die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises nach Absatz 1.8.3.16.1 ADR/RID/ADN darf unbegrenzt wiederholt werden, jedoch nur bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Schulungsnachweises ...
Inhalte
Anhand von Fallbeispielen werden Besonderheiten und Stolpersteine aufgezeigt und Lösungswege erarbeitet. Art und Umfang der Beispiele werden am Interesse und Kenntnisstand der Teilnehmer ausgerichtet.
Neben der Vorbereitung auf die IHK-Prüfung steht der intensive Erfahrungsaustausch - sowohl zwischen den Schulungsteilnehmern als auch mit den Referenten - im Vordergrund.
Die Schulung vermittelt in kompakter und verständlicher Form die neuen rechtlichen Vorgaben, die die am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen für die Praxis benötigen. Schwerpunkt der Schulung ist die Vorbereitung der Teilnehmer auf die die optional direkt im Anschluss stattfindende IHK-Verlängerungsprüfung am 2. Tag, 14 Uhr.
Die Schulungsteilnehmer sollten im Umgang mit dem ADR sicher sein. Wenn Sie in Ihrer täglichen Arbeit nur sporadisch in Ihrer Funktion als Gefahrgutbeauftragte/r tätig sind, empfehlen wir die wiederholte Teilnahme am Grundlehrgang „Gefahrgutbeauftragter - Verkehrsträger Straße“.