Personalarbeit organisieren und durchführen Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen Personalplanung, -marketing und -controlling Personal- und Organisationentwicklung steuern
(Auszug aus der Verordnung:) § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben. Gemäß § 2 (2) der Verordnung muss bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung die AEVO (Ausbildereignungsverordnung) nachgewiesen werden. Sie bekommen keine Einladung zum Fachgespräch, wenn uns bis zum Zeitpunkt der Versendung dieser Nachweis nicht erbracht wurde.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Die Fortbildung findet sowohl in Präsenz als auch im Live-Webinar statt. Somit können Sie sich jeweils entscheiden, ob Sie an dem jeweiligen Tag zu unseren Dozierenden in die Wirtschaftsakademie kommen oder von Zuhause teilnehmen. Wir sind immer auf Hybrid-Unterricht eingestellt.
Förderung:
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch „Aufstiegs-BAföG“ (AFBG) gefördert werden. Erkundigen Sie sich bitte nach den Voraussetzungen bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel.040 35905-389) oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Anbieterinformationen
Grone Wirtschaftsakademie GmbH - gemeinnützig -
Frau Sandra Kummert Heinrich-Grone-Stieg 4
20097 Hamburg
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