Seminar - TAE – Technische Akademie Esslingen
Der Arbeitgeber hat Elektrofachkräfte, denen Schaltberechtigung erteilt wurde, über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Unterweisungen sind laut Arbeitsschutzgesetz und Unfallversicherungsrecht mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Das Seminar unterstützt den Arbeitgeber bei seinen Pflichten zur Jahresunterweisung, sensibilisiert Schaltberechtigte und beschreibt die neuesten Gesetze, Verordnungen, VDE-Bestimmungen, persönlichen Schutzausrüstungen sowie spezielle Probleme bei der Organisation der Schaltberechtigung. Die neuesten elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben und Übungsbeispiele von Schaltprogrammen runden dieses Seminar ab.
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte mit Schaltbefähigung (Schaltberechtigung) nach dem Arbeitsschutzgesetz §12 und der Wiederholungsschulung nach dem Unfallversicherungsrecht DGUV Vorschrift 1 § 4.
Elektroingenieure, M.Sc. power engineering, Bachelor electrical engineering, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrofachkräfte (auch für ein begrenztes Aufgabengebiet) denen Schaltberechtigung erteilt wurde.
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 12.10.2026 | Ostfildern | 580,00 € |
| 11.03.2027 | Ostfildern | 580,00 € |
Der Arbeitgeber hat Elektrofachkräfte, denen Schaltberechtigung erteilt wurde, über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei ihrer Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Diese Unterweisungen sind laut Arbeitsschutzgesetz und Unfallversicherungsrecht mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Das Seminar unterstützt den Arbeitgeber bei seinen Pflichten zur Jahresunterweisung, sensibilisiert Schaltberechtigte und beschreibt die neuesten Gesetze, Verordnungen, VDE-Bestimmungen, persönlichen Schutzausrüstungen sowie spezielle Probleme bei der Organisation der Schaltberechtigung. Die neuesten elektrotechnisch relevanten Sicherheitsaufgaben und Übungsbeispiele von Schaltprogrammen runden dieses Seminar ab.
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte mit Schaltbefähigung (Schaltberechtigung) nach dem Arbeitsschutzgesetz §12 und der Wiederholungsschulung nach dem Unfallversicherungsrecht DGUV Vorschrift 1 § 4.
Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte mit Schaltbefähigung (Schaltberechtigung) nach dem Arbeitsschutzgesetz §12 und der Wiederholungsschulung nach dem Unfallversicherungsrecht DGUV Vorschrift 1 § 4.