Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Immer mehr Güter werden heute als "gefährliche Güter" eingestuft mit der Folge, dass auch der Transport dieser Güter stark reglementiert wird. Daher werden an die Fahrer von Gefahrguttransporten besondere Anforderungen gestellt. Sie müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht – gemäß Kapitel 8.2 ADR –, grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
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