Kompakte und konzentrierte Informationenzu IT-SIG 2 und BSI-KritisV imBereich IT und Telekommunikation
Dauer/zeitlicher Ablauf:
8 UE
Ziele/Bildungsabschluss:
Nutzer erhalten eine Übersicht über die aktuelle politische Situation im Zusammenhang des BSI-Gesetzes und der KritisV sowie den neusten Entwicklungen des IT-Sicherheitsgesetzes. Sie lernen, wie zu erkennen ist, wann Unternehmen zu den kritischen Dienstleistungen gehören bzw. welche Einrichtungen, Anlagen oder Teile von § 8a betroffen sind und welche Anforderungen zum Tragen kommen. Durch praktische Beispiele wird aufgezeigt, wie Anforderungen zu erfüllen sind. Hierbei sind besonders die Unterschiede zwischen den einzelnen Branchen zu beachten, für die jeweils andere Kriterien gelten. Die Nachweiserbringung ist ebenso ein Teil des Seminars, da auch dies eine notwendige Voraussetzung für den Nachweis in Richtung BSI ist.
Zielgruppe:
Mitarbeiter in kritischen Infrastrukturen
Beauftragte (u.a. des Datenschutzes und der IT-Sicherheit), die in kritischen Infrastrukturen arbeiten
Sonstige Fach- und Führungskräfte in Unternehmen von kritischen Infrastrukturen
IT Leitung
Security Manager
Informationssicherheits-Beauftragte
Datenschutzbeauftragte
Seminarkennung:
K799S31418N2530848
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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