Webinar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG
Termin | Ort | Preis* |
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09.10.2025 | online | 523,60 € |
15.12.2025 | online | 523,60 € |
22.12.2025 | online | 523,60 € |
16.01.2026 | online | 523,60 € |
27.01.2026 | online | 523,60 € |
12.02.2026 | online | 523,60 € |
25.02.2026 | online | 523,60 € |
20.03.2026 | online | 523,60 € |
13.04.2026 | online | 523,60 € |
05.05.2026 | online | 523,60 € |
16.06.2026 | online | 523,60 € |
Worum geht es beim Reverse-Charge-Verfahren?
§ 13b UStG regelt für bestimmte grenzüberschreitende sowie rein inländische Geschäfte, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Der leistende Unternehmer darf „netto“ abrechnen und der Leistungsempfänger muss die Umsatzsteuer selbst beim Finanzamt anmelden. Ist er vorsteuerabzugsberechtigt, kommt es für ihn zu keiner Zahllast.
Zielsetzung dieses Reverse-Charge-Verfahrens ist die Vermeidung von Steuerbetrug. Aufgrund der bislang nicht vollständigen Harmonisierung der Regelungen stehen Unternehmen beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren jedoch vielfach vor praktischen Problemen. Abhilfe soll hier die Vereinheitlichung ab Mitte 2028 durch die sog. ViDA-Initiative schaffen. Aber auch bei den rein inländischen Reverse-Charge-Fällen gibt es in der Praxis vielfach Unklarheiten, etwa bei der Frage was eigentlich eine Bauleistung oder Schrott ist.
Rechtliche Grundlagen in der MwStSystRL und dem UStG
Das grenzüberschreitende Reverse-Charge-Verfahren
Das inländische Reverse-Charge-Verfahren
Einzelfragen
Das Seminar gibt dir einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Anwendungsfälle des Reverse-Charge-Verfahrens für einen rechtssicheren Umgang mit diesem Thema:
Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Recht bzw. Finance & Accounting aller Branchen. Mitarbeiter:innen aus Wirtschaftsprüfungs-, Steuer- und Unternehmensberatungsgesellschaften. Grundkenntnisse im Bereich Umsatzsteuer sind erwünscht.