In diesem Kurs lernen Sie die Grundlagen der Ökobilanz-Berechnung für Neubauten, erfahren, wie Sie Treibhausgasemissionen und Primärenergiebedarf optimieren und erhalten praxisnahe Einblicke in die Anwendung von LCA-Methoden sowie deren Kommunikation nach den Vorgaben des QNG. Der Bereich der Gebäudeenergieberatung unterliegt ständiger Aktualisierung und Veränderung. Neue Technik und geänderte gesetzliche Anforderungen sowie neue Förderrichtlinien erfordern regelmäßige Anpassungen in der Beratung. Damit Sie Ihre Beratungen aktuell halten und korrekt durchführen, an Förderprogrammen teilnehmen sowie Ihre Zulassungen erhalten können, müssen Sie regelmäßig Weiterbildungen mit unterschiedlichem Umfang nachweisen. Der notwendige Fortbildungsumfang hängt von Ihrer Ausbildung sowie Ihrer Tätigkeit im Bereich Energieberatung ab.
Klimaschutzziele, Anforderungen für Förderungen, Grundlagen der Ökobilanzen, Datengrundlagen wie ÖKOBAUDAT
Berechnungsschritte der Ökobilanz
Erläuterungen zu Schritten und Kennwerten für die Ökobilanzberechnung für Neubau, Wohn- und Nichtwohngebäude
Beispielberechnung der Ökobilanz LCA
Vergleich von Gebäuden mit unterschiedlichen Bauteilaufbauten (beispielsweise Massiv- und Holzständerbau)
Treibhausgas-Emissionen und Primärenergiebedarf von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Möglichkeiten zur Optimierung der LCA-Bilanz gemäß QNG mithilfe von Baustoffen, Energieversorgung und TGA-Komponenten
Kommunikation der Ergebnisse und Vorstellung von eLCA
Vorbereitung und Durchführung der Wissensüberprüfung
Für eine Überprüfung der erworbenen Kenntnisse wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt. Dafür werden Single-/Multiple-Choice- und Freitext-Aufgaben gestellt.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
Vollzeit: 18 Unterrichtseinheiten, 8.00 bis 16.00 Uhr
Teilnahmevoraussetzungen:
Gebäudeenergieberater
Förderung:
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW)
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