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Abfallbeauftragter an einem Tag!

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Bundesweit staatlich anerkanntes Zusatzseminar im Sinne der §§ 58 - 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie § 9 Abs.1 Nr.3 Abfallbeauftragtenverordnung
Termin Ort Preis*
05.07.2024 Offenbach am Main 445,00 €
11.10.2024 Hamburg 445,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Eine in der Branche viel diskutierte und dementsprechend unterschiedlich ausgelegte Frage war, ob das Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gleichzeitig die Funktion des Abfallbeauftragten wahrnehmen könne. Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (2 AZR 633/07) wurde dies bejaht, sofern die betroffene Person im Unternehmen nicht die Letztentscheidung zu tragen habe.

Abgesehen von der haftungsrechtlichen Zwickmühle dieser Doppelfunktion eröffnet dies für kleine Entsorgungsunternehmen, personell gering besetzte Satellitenstandorte größerer Unternehmen oder auch Unternehmen, bei denen das Abfallgeschäft eine Nebentätigkeit ist, die Möglichkeit, diese Funktionen durch eine Personalunion zu bündeln. An diesen Personenkreis richtet sich das vorliegende Seminar.


Inhalte

  • Mitteilungspflicht zur Betriebsorganisation (§ 58 KrWG)
  • Wer hat wann wie den Abfallbeauftragten bei der zuständigen Behörde zu bestellen? (§ 59 KrWG)

Aufgaben des Abfallbeauftragten

  • Hinwirkungs- und Beratungspflichten
  • Kontrollfunktion
  • Verfolgung der Rechtsvorschriften
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen
  • Stellungnahmen
  • Jahresbericht

Verbindung des KrWG zum BImSchG

  • Vortragsrecht
  • Personelle und sachliche Ausstattung
  • Aus- und Fortbildungsrecht
  • Benachteiligungsverbot (nachlaufender Sonderkündigungsschutz)
  • Zusammenarbeit mit weiteren Beauftragten

Wichtige abfallrechtliche Verordnungen und deren Bedeutung für den Abfallbeauftragten

  • AVV
  • Nachweisverordnung
  • LAGA-Merkblätter

Wichtige angrenzende Rechtsgebiete und deren Bedeutung für den Abfallbeauftragten

  • Gefahrgutrecht
  • Gefahrgutstoffrecht

Sorgfaltspflichten (§ 22 KrWG) und Haftungsfragen für den Abfallbeauftragten

  • Aktuelle Rechtsprechung: § 22 KrWG
  • Haftungsfragen für den Abfallbeauftragten

Arbeitshilfen für den Abfallbeauftragten

  • Verschiedene Checklisten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1
Ziele/Bildungsabschluss:

Sie sind Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben bzw. verfügen über eine entsprechend aktuelle, staatlich anerkannte Qualifizierung? Falls ja, werden Sie mit diesem Fachkundeseminar Abfallbeauftragter nach §§ 60 KrWG an einem Tag.

Sie besitzen eine aktuelle und staatlich anerkannte Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben gem. § 9 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe bzw. § 3 der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)? In diesem Fall können Sie mit dem vorliegenden Zusatzseminar an einem Tag Abfallbeauftragter im Sinne der §§ 60 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden.

Für den Fall, dass Sie noch keine staatlich anerkannte Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal besitzen, bieten wir ein Kombinationsseminar an. Hier erlangen Sie in einem viertägigen Seminar die Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal und am fünften Tag dann die Fachkunde für den Abfallbeauftragten.

Sollten Sie nur an einem Seminar für die Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgerfachbetrieben interessiert sein, ist der Grundkurs für Sie die richtige Wahl. Das ausgegebene Zertifikat zum Abfallbeauftragten gilt nur in Zusammenhang mit einer aktuellen, staatlich anerkannten Fachkunde für Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgerfachbetrieben. Fachkundenachweise anderer Anbieter werden nach Vorlage selbstverständlich auch akzeptiert.

Seminarkennung:
261
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