Seminar - Tremonia Akademie
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten: Gesetzliche Pflicht zur Unfallverhütung
Die Bestellung und fundierte Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine gesetzliche Pflicht gemäß § 22 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII). Der Sicherheitsbeauftragte ist ein wichtiger Multiplikator, der den Unternehmer aktiv bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützt.
In dieser Kurskategorie finden Sie das Ausbildungsseminar zum Sicherheitsbeauftragten. Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern die nötige Qualifikation, um Gefahren zu erkennen, auf die ordnungsgemäße Nutzung von PSA zu achten und das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 1 zu stärken. Die Ausbildung deckt alle relevanten Bereiche von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zu spezifischen Arbeitsbereichen ab.
Ihre Vorteile bei uns:
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 06.12.2027- 07.12.2027 | Dortmund | 499,00 € |
Diese Inhalte sind Bestandteil der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten:
Rechtsgrundlagen und Organisation
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Spezifische Arbeitsbereiche und Sicherheit
Gesundheit und besondere Themen
Seminarziel
Ziel des Seminars ist es, Ihre Beschäftigten auf ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte vorzubereiten. Die Teilnehmenden kennen danach die rechtlichen Grundlagen, zum Beispiel SGB VII, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100 001. Sie verstehen ihre Stellung im Unternehmen, ihre Rolle im System Arbeitsschutz und die Aufgabenverteilung zwischen Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Umsetzung. Die Teilnehmenden lernen, Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen, auf sicherheitsgerechtes Verhalten hinzuwirken und bei Themen wie Erste Hilfe, Brandschutz, Gefahrstoffe und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung mitzuwirken.
Zertifikatskurs
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Diese dokumentiert die erworbene Qualifikation als Sicherheitsbeauftragter und kann im Rahmen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden.